Konzept Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich

Beschluss Bildungsrat
2014/05
Sitzungsdatum
17. März 2014

Ausgangslage

Gemäss § 4 Ziff. 3 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 ist der Bildungsrat für die Zuteilung der Schultypen und Maturitätsprofile an die Schulen abschliessend zuständig. Betreffend die detaillierte Verfahrensregelung bei Anträgen auf Zuteilung neuer Maturitätsprofile und erheblich erweiterter Ausbildungsangebote galt bisher das Verfahren gemäss Bildungsratsbeschluss vom 3. September 2002. Mit Beschluss vom 5. September 2003 sprach sich der Bildungsrat dafür aus, seine Kompetenz, Maturitätsprofile und Schultypen an die Schulen zuzuteilen, weiterhin wahrnehmen zu wollen und auf eine generelle Freigabe der Maturitätsprofile zu verzichten. Am 1. November 2010 beauftragte der Bildungsrat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), in Zusammenarbeit mit der Schulleiterkonferenz der Mittelschulen (SLK) eine Strategie für die Profilzuteilung auszuarbeiten und zusammen mit einem Kriterienkatalog dem Bildungsrat vorzulegen. Im Oktober 2012 erteilte das MBA der Firma Res Publica Consulting (RPC) den Auftrag zu einem Konzept, in welchem auf der Grundlage der von der SLK und dem MBA erarbeiteten und dem Bildungsrat am 12. April 2012 präsentierten Unterlagen das Verfahren für den Entscheidungsprozess für Profil- und Angebotsveränderungen definiert, dargestellt und dafür ein geeignetes, der Transparenz verpflichtetes Instrument bereitgestellt wird. Der an zwei Workshops im Januar und Februar 2013 mit einer Delegation der SLK diskutierte und finalisierte sowie am 20. März 2013 der SLK präsentierte Entwurf dieses Konzeptes wurde am 27. Mai 2013 dem Bildungsrat zur Aussprache vorgelegt. Die vom Bildungsrat geforderte Anpassung betreffend klare Zuteilung der Federführung, wobei die übergeordnete Verfahrensverantwortung beim MBA liegen soll, sowie betreffend Einfügen eines Zeitfaktors wurde vorgenommen, bevor das Konzept mit Schreiben vom 17. Juni 2013 im Sinne einer Konsultation der SLK, der Präsidentenkonferenz der Schulkommissionen Mittelschulen sowie der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen unterbreitet wurde. Sowohl bei der SLK als auch bei der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen stiess das vorliegende Konzept auf Zustimmung. Die Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen verzichtete auf eine Stellungnahme.

Konzept Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich vom 17. Juni 2013

Das Konzept im weiteren Sinne gliedert sich in die drei Hauptteile Analyse, Konzept, Prozesse sowie in zwei Anhänge Kriterienkatalog und Grundsätze der SLK zu Profil- und Angebotsveränderungen an Zürcher Mittelschulen vom April 2012. Gemäss dem Konzept sind neben bildungspolitischen und bildungsökonomischen Aspekten auch inhaltliche Aspekte, infrastrukturelle und technische Aspekte sowie organisatorische und betriebliche Aspekte bei jedem Entscheid über Angebotsveränderungen an Mittelschulen zu beurteilen.

Zur Reduktion der Komplexität ist der eigentliche Entscheidprozess in drei Teilprozesse bzw. Prozessphasen zu unterteilen: 1. Initialisierung, 2. Informationsbeschaffung und Entscheidvorbereitung sowie 3. Entscheidfindung. Anhand eines Kriterienkatalogs können in der zentralen Phase der Entscheidvorbereitung von den Schulen, der SLK und dem MBA transparent und schlüssig die notwendigen Informationen und Grundlagen für die abschliessende Entscheidfindung durch den Bildungsrat bereitgestellt werden.

Neben der Berücksichtigung der bildungspolitischen und -ökonomischen Grundsätze sowie der Profilierung der Mittelschulen als Lang- bzw. Kurzgymnasien mit unterschiedlichen Maturitätsprofilen und zum Teil auch nichtgymnasialen Mittelschulausbildungsgängen wie FMS, HMS/IMS, «Passerelle Dubs» oder spezialisierten Lehrgängen wie K+S-Klassen, zweisprachigen Maturitätsgängen, Akzentklassen etc. sind einerseits die räumlichen Anforderungen, die mit einer Angebotsveränderung zu erfüllen sind, und andererseits die verfügbare Infrastruktur wichtige Rahmenbedingungen für die Entscheidfindung.

Die Prozessphasen definieren die einzelnen Projektschritte, die bei der Vorbereitung von Zuteilungsentscheiden zu durchlaufen sind. Sie berücksichtigen die definierten Entscheidgrundlagen und beziehen die bestehenden Bildungsangebote an anderen Mittelschulstandorten bei der Zuteilung ein. Das Konzept differenziert Entscheidtypen, welche sich an der geltenden Kompetenzregelung gemäss Mittelschulgesetz orientieren.

Für die Umsetzung des Konzepts wird ein entsprechendes Instrumentarium bereitgestellt. Anhand einer Struktur (Grobraster) für Auftrag bzw. Antrag, eines Kriterienkatalogs (Checkliste sowie Raster für die Darstellung der Basisinformationen) und der Prozessdarstellung für die drei Prozessphasen sollen die sieben erwähnten Aspekte (bildungspolitische, inhaltliche, bildungsökonomische, infrastrukturelle und technische sowie organisatorische und betriebliche Aspekte) vergleichend beurteilt werden. Die einzelnen Raster bzw. Checklisten werden periodisch aufgrund der Erfahrungen optimiert.

Erläuterungen

Wie oben gezeigt, ist das vorliegende Konzept das Resultat eines mehrjährigen Prozesses, welcher von Beginn an unter engem Einbezug der SLK und des MBA erfolgte und vom Bildungsrat durch die verschiedenen Etappen hindurch begleitet wurde. Auch die Ergebnisse der dem Regierungsratsbeschluss Nr. 376 vom 3. April 2013 (Strategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II) zugrunde liegenden «Gesamtstrategie Mittelschul- und Berufsschulbauten» wurden bei der Erarbeitung des Konzeptes berücksichtigt. Gerade auch vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren stark wachsenden Mittelschülerzahlen und der damit verbundenen Notwendigkeit, für den Bereich der Mittelschulen genügend Schulraum zur Verfügung zu stellen (geplant sind zusätzliche Kantonsschulen sowie Sanierungen mit vorübergehenden Standortverschiebungen grosser Schuleinheiten), sind neben der Profil- und Angebotszuteilung weiterreichende strategische Entscheidungssituationen zu bewältigen. Das vorliegende Konzept trägt diesem Umstand Rechnung, indem es die entsprechenden
Kriterien bereitstellt und festlegt, welche Vorgehensweisen bei der Entscheidfindung für Schuleröffnungen, Klassenveränderungen, Schülerverschiebungen usw. zu wählen sind. Auf diese Weise kann ein transparentes Vorgehen sichergestellt und bei grösseren Vorhaben die Vereinbarkeit mit der erwähnten Schulraumstrategie beurteilt werden.

Die vom Bildungsrat am 27. Mai 2013 geforderten Anpassungen der Zuständigkeiten wurden im vorliegenden Konzept berücksichtigt (vgl. Konzept S. 15 unten, S. 16). So liegt die übergeordnete Verfahrensverantwortung immer beim MBA. Dieses entscheidet über die Zuteilung der Federführung. In bestimmten definierten Fällen kann das MBA die Federführung an die SLK übertragen.

Insgesamt wird durch das vorliegende Konzept ein strategisch ausgerichteter, die Gesamtsituation des Bildungsangebots der Zürcher Mittelschulen berücksichtigender Entscheidfindungsprozess eingeführt. Das Konzept beschränkt sich nicht auf die Thematik der Angebotsund Profilveränderungen, sondern stellt auch einen groben Vorgehensrahmen und Kriterien für weiterreichende strategische Entscheide bereit. Das Konzept erfüllt die eidgenössischen und kantonalen Vorgaben.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat

  • Das Konzept Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich vom 17. Juni 2013 wird genehmigt.
  • Das Verfahren betreffend Zuteilung von Maturitätsprofilen und erheblich erweiterten Ausbildungsangeboten an Mittelschulen gemäss den Bildungsratsbeschlüssen vom 3. September 2002 und 5. September 2003 wird durch das Verfahren gemäss vorliegendem Konzept Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich vom 17. Juni 2013 ersetzt.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Cornel Jacquemart; den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Martin Lüscher, den Präsidenten des Mittelschullehrerverbands, Herrn Rolf Bosshard, sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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