Volksschule. Neues Lehrmittel für das Fach Englisch. Analyse des bestehenden Lehrmittelangebots. Anforderungskatalog (Grundanforderungen).

Beschluss Bildungsrat
2012/17
Sitzungsdatum
12. April 2012

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Lehrmitteln befinden sich im Volksschulgesetz in § 22 und § 59 vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) sowie in der Volksschulverordnung in § 19 vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101). Gemäss § 1 der Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 5. Januar 2000 (LS 412.114) bestimmt der Bildungsrat die provisorischobligatorischen, die obligatorischen und die zugelassenen Lehrmittel.

Englischlehrmittel

Gestützt auf eine Aussprache vom 31. Oktober 2011 beschloss der Bildungsrat am 19. Dezember 2011, Vorbereitungsarbeiten zur Ablösung der bestehenden Englischlehrmittelreihe an die Hand zu nehmen. Er beauftragte das Volksschulamt mit der Einsetzung einer Projektgruppe unter der Leitung eines Mitglieds des Bildungsrates. Die Projektgruppe wurde beauftragt, einen Anforderungskatalog auszuarbeiten und basierend darauf eine breit abgestützte Analyse des bestehenden Lehrmittelangebots durchzuführen und bis Oktober 2012 einen Bericht zu erstellen (BRB 53/2011). Auf der Grundlage dieses Berichtes soll der Grundsatzentscheid über die Beschaffung oder eine Neuentwicklung gefällt werden. Der Bildungsrat nahm am 6. Februar 2012 vom Projektauftrag Kenntnis (BRB 2/2012). Gemäss Projektauftrag ist der Anforderungskatalog im April 2012 dem Bildungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

Erwägungen

Die Analyse des bestehenden Lehrmittelangebots erfolgt zweistufig: In einer ersten Phase entscheidet die Projektgruppe auf der Basis von Grundanforderungen («Grobevaluation»), ob ein Lehrmittel in die engere Auswahl kommt. Phase 1 wird Ende April 2012 abgeschlossen. In einer zweiten Phase analysieren unter der Federführung der Projektgruppe drei stufenspezifische Begutachtungsgruppen die ausgewählten Lehrmittel auf der Grundlage von erweiterten Anforderungen («Feinevaluation»). Phase 2 wird voraussichtlich Mitte September 2012 abgeschlossen.

Die Entwicklung des Anforderungskatalogs wurde im Februar aufgenommen. Die Entwurfsfassung wurde zwei interkantonal ausgewiesenen Fachexperten vorgelegt. Die Projektgruppe hat an ihrer ersten Sitzung auf der Basis der beiden Expertisen den Anforderungskatalog mit den Kriterien für die Phase der Grobevaluation bereinigt. Dieser wird hiermit dem Bildungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Die inhaltliche Ausrichtung des Anforderungskatalogs orientiert sich am vom Bildungsrat genehmigten Projektauftrag. Die Projektgruppe bestimmt nun auf dieser Grundlage, welche Lehrmittel in die Feinevaluation (Phase 2) übernommen werden. Die Erfahrungen aus der ersten Evaluationsphase dienen ausserdem dadazu, den Kriterienkatalog für die Feinevaluation in der zweiten Phase zu präzisieren und zu bereinigen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Vom Anforderungskatalog (Beurteilungskriterien für die Grobevaluation) wird Kenntnis genommen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission, die interkantonale Lehrmittelzentrale, die Pädagogische Hochschule Zürich, den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, die Schulsynode des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste z.H. der Sektion Lehrberufe, die Bildungsdirektion: Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: