Volksschule. Deutsch. Überarbeitung des Lehrplans

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Beschluss Bildungsrat
2005 / 03
Sitzungsdatum
7. Februar 2005

Eine der zentralen Aufgaben der Sprachförderung im Kanton Zürich ist die Förderung der deutschen Standardsprache (Hochdeutsch).

Bereits im Bildungsratsbeschluss zur Evaluation der Schulqualität in den 6. Klassen der Primarschule vom 5. Dezember 2000 wird die Förderung der konsequenten Verwendung der Standardsprache in Schule und Unterricht auf allen Ebenen gefordert. Diese Forderung wird in den vom Bildungsrat ebenfalls am 5. Dezember 2000 beschlossenen Leitgedanken für eine Zürcher Sprachenpolitik konkretisiert. Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung des Schulwesens hat der Bildungsrat am 13. November 2001 beschlossen, die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) mit der Ausarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen, das Massnahmen zur Förderung der Standardsprache sowie für entsprechende Forschungsprojekte enthält. Am 9. Juli 2002 hat der Bildungsrat von diesem Konzept Kenntnis genommen und weitere Massnahmen beschlossen. Im Beschluss vom 8. April 2003 im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Evaluation der dritten Primarklassen im Kanton Zürich hat der Bildungsrat die Bedeutung der konsequenten Verwendung von Hochdeutsch als Unterrichtssprache auch und gerade für mehrsprachig aufwachsende Kinder betont.

Auch die Ergebnisse der PISA-Studie 2000 zu den Lesefähigkeiten von Jugendlichen in der Schweiz haben dazu geführt, dass die Forderung nach einer umfassenden und gezielten Sprachförderung erhoben wurde. Dabei wurde insbesondere auch die konsequente Verwendung des Hochdeutschen als Unterrichtssprache gefordert.

Als Folge der oben erwähnten Bildungsratsbeschlüsse ist der Lehrplan für die Volksschule im Fachbereich Deutsch zu überarbeiten. Im Mai 2004 hat die Bildungsdirektion die Pädagogische Hochschule Zürich beauftragt, eine entsprechende Lehrplananpassung auszuarbeiten und bis Ende 2004 einzureichen.

Die Änderungen des Lehrplans sollen ausschliesslich in dessen elektronischer Fassung erfolgen. Auf einen Versand der Änderungen in gedruckter Form an die Schulbehörden und die Lehrerschaft wird aus Spargründen verzichtet. Ein entsprechender Hinweis wird im Schulblatt publiziert.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der überarbeitete Lehrplan im Fachbereich Deutsch wird genehmigt.
  • Der Schlussbericht der Pädagogischen Hochschule vom 6. Dezember 2004 wird in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet veröffentlicht.
  • Die Änderungen des Lehrplans erfolgen ausschliesslich in elektronischer Form. Bis zu einem Nachdruck der gedruckten Form gilt die elektronische Fassung.
  • Mitteilung an die Projektverantwortlichen Prof. Dr. Th. Bachmann und Dr. Ann Peyer, das Rektorat und die Prorektorate der Pädagogischen Hochschule Zürich (4),den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission (10), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (223), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Vereinigung Zürcherischer Schulpräsidenten, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, die Schulleiterkonferenz der Berufsschulen, den Zürcher Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverband zuhanden der betroffenen Stufenorganisationen, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Verband des Personals öffentlicher Dienste der Sektion Zürich (Lehrberufe), die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, die Kommission Anschluss Volksschule/Mittelschule, die Kommission Anschluss Volksschule/Berufsbildung, die Vereinigung der Eltern-Organisationen im Kanton Zürich, den Mittelschullehrerverband, die interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz), die Bildungsdirektion, das Generalsekretariat der Bildungsdirektion / Abteilung Bildungsplanung, das Volksschulamt, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung, den Lehrmittelverlag.

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