Volksschule. Neugestaltung des 9. Schuljahres. Rahmenkonzept

Beschluss Bildungsrat
2005 / 02
Sitzungsdatum
7. Februar 2005

Auftrag und Zielsetzungen

Mit Beschluss des Bildungsrates vom 5. Juli 2004 wurde das Volksschulamt beauftragt, bis Ende 2004 ein Konzept zur Neugestaltung des 9. Schuljahres zu erarbeiten. Die Neuausrichtung soll auf der Grundlage einer Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr erfolgen. Das individuelle Kompetenzprofil wie auch die Interessen und Fähigkeiten aus der Berufswahlvorbereitung sind die Ansatzpunkte für eine profilorientierte Neugestaltung des 9. Schuljahres. Ergänzend zu den Pflichtlektionen für alle Schülerinnen und Schüler soll das Lernangebot im Wahlfachbereich die Jugendlichen darin unterstützen, im Hinblick auf den Übertritt in die berufliche Grundbildung oder allgemein bildenden Schulen ihre Stärken auszubauen und gezielt vorhandene Lücken zu schliessen.

Ausschlaggebend für den Auftrag des Bildungsrates das bisherige Wahlfachsystem zu überprüfen, sind die Probleme im Zusammenhang mit der Schnittstelle «obligatorische Schulbildung – berufliche Grundbildung». Immer mehr Jugendliche haben Schwierigkeiten, eine Lehrstelle zu finden und sind auf Brückenangebote angewiesen. Die Ursachen sind sowohl strukturell wie auch konjunkturell bedingt.

Auf Seite der Schule fehlen insbesondere die Instrumente zur objektivierenden Beurteilung der Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Weil das heutige Notenzeugnis nur eine beschränkte Aussagekraft hat, führen die Lehrbetriebe bei der Lehrlingsauswahl oft eigene Tests durch. Wenn es der Schule gelingt, ein standardisiertes Kompetenzprofil zu entwickeln, das die schulischen Fähigkeiten der Jugendlichen aussagekräftig wiedergibt, ist damit auch die Erwartung verbunden, dass die Lehrbetriebe in Zukunft auf eine externe Abklärung der Lehrlinge verzichten.

Mit der Neugestaltung des 9. Schuljahres auf der Basis einer individuellen Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler sind zwei Zielsetzungen verbunden. Zum einen sollen die Kompetenzen der Jugendlichen im Hinblick auf die Berufswahl besser ausgewiesen und zum anderen die schulische Vorbereitung der Jugendlichen auf den Übergang in die berufliche Grundbildung verbessert werden.

Das vom Bildungsrat am 25. Oktober 2004 genehmigte «Rahmenkonzept für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung auf dem Gebiet der Berufswahl und der Lehrstellenfindung» legt die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Berufsberatenden fest. Die Probleme von Schülerinnen und Schülern beim Finden einer angemessenen Anschlusslösung müssen möglichst früh erkannt und durch eine wirksame und zielgerichtete Begleitung und Beratung angegangen werden. Das Konzept soll ab Schuljahr 2005/06 in allen Schulen und Berufsberatungsstellen im Kanton umgesetzt werden. Im Sinne der Empfehlungen aus der Evaluation des Wahlfachsystems (Landert 2000) sollen bewährte Elemente des 9. Schuljahres wie die Unterscheidung zwischen einem Pflicht- und Wahlbereich beibehalten und optimiert werden. Verschiedene Oberstufenschulen im Kanton Zürich suchen in letzter Zeit vermehrt nach Möglichkeiten, die Organisation und Durchführung des 9. Schuljahres flexibler zu gestalten. Dazu sind neue kantonale Rahmenrichtlinien nötig.

Rechtsgrundlagen

Gemäss §§ 56 und 57 Volksschulgesetz bestimmt der Bildungsrat die Unterrichtsgegenstände und Unterrichtsziele sowie die Lektionentafel der Oberstufe. Das Wahlfachsystem regelt den Unterricht in den 3. Klassen der Oberstufe, der in einer Kombination von Pflichtund Wahlfächern erteilt wird (vgl. Wahlfachreglement vom 18. Mai 1993).

Erwägungen

1Grundsätzliches

Neben dem grundsätzlichen Bildungsauftrag, den Jugendlichen eine sichere und breit abgestützte Allgemeinbildung zu vermitteln, gewinnt die Ausbildung der überfachlichen Kompetenzen im Hinblick auf den erfolgreichen Übergang in die berufliche Grundbildung immer mehr an Bedeutung. Bei der Lehrlingsauswahl ist die Beurteilung von überfachlichen Kompetenzen wie beispielsweise Selbständigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit häufig ein entscheidender Bestandteil. Dies bedingt, dass im Unterricht durch die Schaffung von entsprechenden Lernsituationen und unter Einsatz von geeigneten Lehr- und Lernformen der Ausbildung und Qualifikation der Selbst- und Sozialkompetenzen der Jugendlichen genügend Rechnung getragen werden muss.

Wie verschiedene Untersuchungen im Bereich zwischen Schule und Berufsbildung zeigen, sind die Leistungen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik bei der Lehrstellenvergabe immer noch die zentralen Selektionskriterien (Moser 2004). Im Hinblick auf die Vorbereitung auf den Übergang in die berufliche Grundbildung ist es daher erforderlich, im letzten Schuljahr besonderes Gewicht auf die Ausbildung der sprachlichen und mathematischen Grundkompetenz zu legen.

Standortbestimmung mit «Stellwerk»

Die individuelle Standortbestimmung im 8. Schuljahr beruht auf dem webgestützten Testsystem «Stellwerk», das vom Kanton St. Gallen entwickelt worden ist. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln ihr Leistungsprofil in den Fächern Mathematik, Natur und Technik (Biologie, Physik und Chemie), Deutsch, Französisch und Englisch. Die Testaufgaben wurden auf der Basis eines Referenzrahmens erstellt, der die verlangten Fähigkeiten benennt und drei unterschiedlichen Anforderungsprofilen zugeordnet ist. Anhand des Referenzrahmens können sich alle Beteiligten (Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern) die notwendige Transparenz über die Anforderungen verschaffen. Die Aufgaben entsprechen den Zielsetzungen der Lehrpläne und der Lehrmittel. Da diese für die Kantone St. Gallen und Zürich weitgehend übereinstimmen, kann das Instrument im Kanton Zürich ohne zusätzliche Anpassungen eingesetzt werden kann.

Standortgespräch und Lernvereinbarung

Das Leistungsprofil zeigt auf, wo Stärken gefördert und Defizite abgebaut werden können, und hilft, die richtigen Massnahmen für eine wirkungsvolle Förderung zu treffen. Die schulische Standortbestimmung mit «Stellwerk», die Interessen und Fähigkeiten aus der Berufswahlvorbereitung zusammen mit der Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz bilden die Grundlage für das Standortgespräch zwischen der Lehrperson und den einzelnen Schülerinnen und Schülern, in das die Eltern ebenfalls einbezogen werden. Dabei werden die berufswahl- und laufbahnorientierten Schwerpunktsetzungen im 9. Schuljahr getroffen und in einer schriftlichen Lernvereinbarung festgehalten. Im Zusammenhang mit der berufsspezifischen Standortbestimmung ist auch auf die Kompetenzprofile des Kantonalen Gewerbeverbandes hinzuweisen, in denen Anforderungsprofile von rund 70 Berufen umschrieben werden.

Auf der Grundlage der individuellen Lernstanddiagnose vertiefen die Jugendlichen ihre Grundkompetenzen im Rahmen des Pflichtbereichs des 9. Schuljahres. Die Angebote im Wahlbereich bieten die Möglichkeit, eine profilorientierte Fächerwahl zusammenzustellen. Zudem wird der Wahlbereich dazu genutzt, in Lerngruppen und mit entsprechenden Lernangeboten gezielt vorhandene Schwächen in der Grundbildung zu beheben. Mittels differenzierter Unterrichtsformen soll das selbstständige und eigenverantwortliche Lernen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise durch den Lehrmittelverlag St. Gallen eine ebenfalls auf Internet basierende Plattform «Lernareal» konzipiert, die systematisch zu erschliessende Lernmodule in den Stellwerkfächern enthält.

Lektionentafel

Der Unterricht im 9. Schuljahr umfasst nach bisheriger Lehrplanregelung eine Kombination von Pflicht- und Wahlfächern. Die Schülerinnen und Schüler ergänzen den Pflichtbereich mit Fächern aus dem Wahlbereich im Rahmen der Bestimmungen der Lektionentafel für die 3. Klassen der Sekundarstufe. In der Lektionentafel ist das «minimale Angebot», die Anzahl Lektionen pro Woche festgelegt, die durch die Gemeinde angeboten werden muss (30 Lektionen). Die «maximale Wahl» legt die Anzahl Lektionen fest, die von den Schülerinnen und Schüler höchstens gewählt werden können (36 Lektionen).

Die Zielsetzungen des neu gestalteten 9. Schuljahres erfordern eine Anpassung der Lektionentafeln. Die maximale Anzahl Lektionen wird neu pro Woche auf 34 Lektionen festgelegt, die minimale Anzahl liegt bei 32 Lektionen. Die in der Lektionentafel bezeichneten Wahlpflichtfächer werden neu in den Wahlbereich überführt. Die Wahlfächer können wie bisher in stufen- bzw. niveauübergreifenden Lerngruppen unterrichtet werden. Die Anzahl Pflichtlektionen wird neu je nach Anforderungsstufe auf 25 (Abteilung A/E) bzw. 21 Lektionen (Abteilungen B und C/G) festgelegt. Darin sind neu drei Lektionen für den Projektunterricht enthalten. Im Vergleich zum bisherigen Wahlfachsystem wird damit die Gesamtzahl im Pflichtbereich erhöht.

Projektunterricht und Abschlussarbeit

Die Berufswahl ist ein längerer Prozess, in dem die beruflichen Anforderungsprofile mit den persönlichen Interessen und Kompetenzen verglichen werden müssen. Bei einer angespannten Lehrstellensituation sind die Jugendlichen gefordert, entsprechend flexibel auf das vorhandene Lehrstellenangebot zu reagieren. Die durch ein knappes Lehrstellenangebot erschwerte Lehrstellensuche erfordert eine Begleitung und Beratung der Jugendlichen. Die Ausgangssituation zu Beginn des 9. Schuljahres ist jedoch unterschiedlich. Einige Jugendliche haben bereits einen Lehrvertrag und sind entsprechen wenig motiviert, sich im 9. Schuljahr einzusetzen. Andere Schülerinnen und Schüler sind auf ein sorgfältiges Mentoring durch die verschiedenen Kooperationspartner im Rahmen der Berufswahlvorbereitung angewiesen.

Mit dem Projektunterricht wird im Umfang von drei Wochenlektionen ein neues Unterrichtsund Zeitgefäss geschaffen, welches vielfältig genutzt werden kann. Im Projektunterricht sollen die individuellen Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang auch der Erwerb und Ausbau der überfachlichen Handlungskompetenzen. Je nach Anforderungsstufe und individuellem Lernbedürfnis kann der Unterricht zudem mit einem praxisorientierten ausserschulischen Arbeitseinsatz verknüpft werden. Der Praxiseinsatz muss ebenfalls begleitet und dokumentiert werden.

Neu erstellen alle Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahres im Rahmen des Projektunterrichts eine Abschlussarbeit zu einem Thema, das in Absprache mit der Lehrperson festgelegt wird. Die Abschlussarbeit wird im Schlusszeugnis mit einer Note bewertet. Die Vorgaben für den Projektunterricht und die Abschlussarbeit sind als Orientierungshilfe in einer Wegleitung für die Lehrpersonen festzuhalten. Diese umfasst auch ein förderorientiertes Beurteilungsinstrument für die Lehrpersonen, mit dem das Arbeitsverhalten und die inhaltlichen und formalen Kriterien der Arbeit erfasst werden können.

Erprobung

Das neu gestaltete 9. Schuljahr soll im Rahmen eines zweijährigen Pilotversuchs erprobt werden. Um hinsichtlich einer definitiven Einführung die wesentlichen Erkenntnisse zu ziehen, wird die Erprobungsphase wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Bei der Auswahl der Pilotschulen wird darauf geachtet, dass sowohl Schulen aus ländlichen und städtischen Verhältnissen vertreten sind sowie die beiden Oberstufenmodelle Dreiteilige und Gegliederte Sekundarschule. Die Auswahl und der Entscheid über die Teilnahme liegt bei der Projektleitung des Volksschulamtes. Mit den Pilotschulen wird eine Projektvereinbarung abgeschlossen. Insgesamt können zehn Oberstufenschulen an der Erprobung teilnehmen. Die Erprobung beginnt mit dem Schuljahr 2005/06 und dauert bis Schuljahr 2007/2008. Der Einsatz von Stellwerk in den 8. Klassen findet erstmals im März/April 2006 statt.

Die Lehrpersonen, die sich an der Erprobung beteiligen, werden durch Weiterbildungskurse und Beratung unterstützt. Bezüglich der im Rahmenkonzept enthaltenen Kernelemente werden entsprechende Grundlagen und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Dazu ist der Einsatz von bereits bestehenden Materialien - auch aus anderen Kantonen - zu prüfen.

Der Einsatz des Instruments «Stellwerk» bedarf einer sorgfältigen Einführung und Instruktion der Lehrpersonen. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, welches die notwendigen Informationen zur Anwendung und Durchführung enthält.

Das Volksschulamt setzt für die Erprobung eine Projektleitung ein. Diese ist für die Planung, Durchführung und Auswertung der Erprobung zuständig. Sie wird durch die erweiterte bildungsrätliche Kommission «Koordination Volksschule – Berufsbildung» unterstützt, welche bereits die Arbeiten zum Rahmenkonzept begleitet hat.

Kosten

Mit dem Einsatz des Instruments «Stellwerk» im 8. Schuljahr erwachsen den Schulgemeinden Mehrkosten im Rahmen von Fr. 35 pro Schülerin und Schüler. Die an der Erprobung teilnehmenden Lehrpersonen werden durch Weiterbildungsangebote und entsprechende Unterrichtsmaterialien unterstützt. Daraus ergeben sich für die zweijährige Erprobungsphase Projektkosten von rund Fr. 50 000 pro Jahr zu Lasten des Kantons. Da für das Führen der Klassen des 9. Schuljahres nicht mehr Lektionen benötigt als im bisherigen Wahlfachsystem, entstehen keine Mehrkosten für Kanton und Gemeinden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Rahmenkonzept zur Neugestaltung des 9. Schuljahres wird genehmigt und im Sinne der Erwägungen ab Schuljahr 2005/06 an der Oberstufe erprobt.
  • Die Pädagogische Hochschule wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt und dem Amt für Jugend und Berufsberatung, ein Weiterbildungskonzept zu erarbeiten.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die für die Erprobung erforderlichen Grundlagen und Unterrichtsmaterialien zu beschaffen oder zu entwickeln.
  • Publikation im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an: den Synodalvorstand (3), die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, die Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz der Berufsschulen, die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (219), das Schul– und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Pädagogische Hochschule Zürich, den Verband der Privatschulen im Kanton Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den vpod Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, den Kantonalen Gewerbeverband Zürich, die bildungsrätliche Kommission «Koordination Volksschule – Berufsbildung» sowie die Bildungsdirektion: Volkschulamt, Hochschulamt, Mittel- und Berufsschulamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Abteilung Bildungsplanung, Lehrmittelverlag.

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