Die neuen Vorgaben für den digitalen Verkehr mit Behörden wirken sich ab dem 1. Januar 2027 auch auf die Zusammenarbeit der Gemeinden mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) aus. Hier erfahren Sie, was sich bei der Alimentenhilfe, bei den Stipendien und im Bereich der Subventionen ändert.
Alimentenhilfe: Das ändert sich
Für die Alimentenhilfe ist ab dem 1. Januar 2027 das Zürikonto der massgebliche Kanal für elektronische Verfahrenshandlungen.
Gesuche einreichen
Elektronische Gesuche müssen über das Zürikonto eingereicht werden. Gesuche per E-Mail können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Einreichung per Post ist weiterhin möglich.
Entscheide elektronisch zustellen
Wurde ein Gesuch über das Zürikonto eingereicht, muss auch der Entscheid über das Zürikonto zugestellt werden.
Da Gemeinden derzeit keinen Zugriff auf das Zürikonto haben, gilt folgender Ablauf:
Vorteile:
- Das AJB sendet den Entscheidentwurf via IncaMail an die zuständige Gemeinde.
- Die Gemeinde fällt den Entscheid und signiert ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
- Die Gemeinde sendet den signierten Entscheid via IncaMail oder PrivaSphere an das AJB zurück.
- Das AJB stellt den Entscheid der gesuchstellenden Person über das Zürikonto zu.
- Das AJB übermittelt der Gemeinde die entsprechenden Quittungen via IncaMail.
Jährliche Überprüfungen
Auch bei den jährlichen Überprüfungen und den entsprechenden Verfügungen sind bei elektronisch geführten Verfahren die neuen Kanäle zu verwenden.
Online-Veranstaltungen – Alimentenhilfe
An unseren Online-Veranstaltungen stellen wir Ihnen die Änderungen und neuen Abläufe genauer vor und beantworten gerne Ihre Fragen. Melden Sie sich gleich an.
Termine und Anmeldung
- Mittwoch, 16. Dezember 2026 von 9.00 bis 10.00 Uhr
Jetzt anmelden (Teams Meeting) - Mittwoch, 3. März 2027 von 9.00 bis 10.00 Uhr
Jetzt anmelden (Teams Meeting)
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe
Telefon: +41 43 259 90 90
E-Mail: alimente@ajb.zh.ch
Stipendien: Das ändert sich
Elektronische Stipendiengesuche werden ab dem 1. Januar 2027 über das neue digitale Angebot «Stipendien Online» eingereicht.
Zugang über AGOV
Für die elektronische Gesuchseinreichung ist ein AGOV-Login erforderlich.
Vertretungen von auszubildenden Personen müssen sich persönlich bei AGOV registrieren. Die Registrierung bei AGOV kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie die zusätzliche Zeit bei der Gesuchseinreichung.
Zürikonto einrichten für Organisationen
Organisationen wie Soziale Dienste benötigen zudem ein Organisationskonto bei Zürikonto. Dort werden die Mitarbeitenden als Teil der Organisation erfasst.
Elektronische Zustellung von Verfügungen
Bei elektronisch eingereichten Gesuchen erfolgt auch die weitere Kommunikation ausschliesslich über «Stipendien Online». Dazu gehören beispielsweise die Zustellung weiterer Unterlagen und die Verfügung.
Online-Veranstaltung – Stipendien und Darlehen
Im Frühjahr ist eine Online-Informationsveranstaltung über die Neuerungen im digitalen Behördenverkehr und die Teilrevision des Bildungsgesetzes geplant. Dabei beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Termin und Anmeldung
- Donnerstag, 11. März 2027 von 10.30 bis 12.00 Uhr
Jetzt anmelden (Teams Meeting)
Subventionen: Das ändert sich
Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Abläufe bei der Einreichung und Beantwortung von Subventionsgesuchen.
Gesuche einreichen
Für alle Subventionsbereiche stehen neu PDF-Gesuchsformulare zur Verfügung, die online abgerufen werden können.
Das bisherige Online-Formular für die Projektförderung von Bibliotheken und bibliotheksnahen Institutionen wird durch ein PDF-Formular ersetzt.
Gesuche sollen vorzugsweise elektronisch über ein sicheres Mailsystem (IncaMail oder PrivaSphere) an subventionen@ajb.zh.ch eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
Vorteile:
- Die elektronische Zustellung muss in der Versandart «Einschreiben» erfolgen. Diese ist kostenpflichtig.
- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nicht erforderlich.
- Eine Einreichung per ungesicherter E-Mail ist nicht mehr möglich.
Alternativ können Gesuche weiterhin per Post eingereicht werden:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Koordinationsstelle Subventionen
Ausstellungsstrasse 88
8090 Zürich
Gesuche beantworten
Die Beantwortung der Gesuche erfolgt über denselben Kommunikationskanal wie die Einreichung: Elektronisch eingereichte Gesuche werden über ein sicheres Mailsystem beantwortet, Gesuche in Papierform per Post.
Allgemeine Informationen zu den Online-Dienstleistungen
Informationen zu den neuen Vorgaben, den digitalen Kanälen und Logins sowie den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite «Online-Dienstleistungen».
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung – Finanzielle Hilfen