Schulpsychologie

Die Schulpsychologischen Dienste beraten Schulen und Eltern und klären Kinder bei entwicklungspsychologischen und sonderpädagogischen Fragestellungen ab. Sie sind auf Gemeindeebene organisiert.

Leistungen der Schulpsychologischen Dienste

Die hauptsächlichen Aufgaben der Schulpsychologie sind die Beratung von Eltern und schulischen Fachpersonen bei Fragen zur kindlichen Entwicklung im schulischen und familiären Umfeld sowie die Abklärung von Kindern und Jugendlichen bei sonderpädagogischen Fragestellungen. 
Bei der Zuweisung zur Sonderschulung muss die Schulpsychologie beigezogen werden. Sie führt dazu ein Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durch. Bei Unklarheiten oder Uneinigkeit in schulischen Standortgesprächen wird in der Regel ebenfalls eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt.

Gesetzliche Vorgaben

Die Schulpsychologischen Dienste sind auf Gemeindeebene organisiert und werden von den Gemeinden geführt. Die Aufgaben der Schulpsychologischen Dienste ergeben sich aus dem Volksschulgesetz (VSG), der Volksschulverordnung (VSV) und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM). In Zusammenarbeit mit den Schulpsychologischen Diensten und den Schulbehörden hat das Volksschulamt (VSA) dazu einen detaillierten Leistungskatalog erarbeitet. Er ist im Sinne einer Empfehlung zu verstehen. 

Kontakt Schulpsychologische Dienste

Übersicht über die Schulpsychologischen Dienste im Kanton Zürich:

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Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV)

Das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) ist seit dem Schuljahr 2016/17 bei einer Abklärung für eine mögliche Sonderschulung verbindlich.

Das SAV erfasst systematisch die minimal notwendigen Informationen zur Prüfung eines möglichen Bedarfs nach sonderschulischen Massnahmen. Diese Informationen werden standardisiert und somit vergleichbar dargestellt. Das Vorgehen ist mehrdimensional: Nicht ein einzelnes Merkmal wie beispielsweise eine Beeinträchtigung löst eine bestimmte Massnahme aus. Vielmehr wird der tatsächliche Bedarf aufgrund von transparent gemachten Entwicklungs- und Bildungszielen bestimmt. Das SAV berücksichtigt internationale und nationale Vorgaben sowie lokale Gegebenheiten, fokussiert Fähigkeiten und Bedürfnisse von Kind und Kontext und bezieht die Vorstellungen und Einschätzungen der Eltern und weiteren relevanten Fachpersonen mit ein. Das SAV wird so dem individuellen Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen gerecht, die auf einen Sonderschulbedarf angewiesen sind.

Auch mit dem SAV bleibt die Einschätzung des Bedarfs ein klinisches Urteil. Zu dessen Unterstützung wurden zusammen mit Vertretungen der Schulpsychologischen Dienste und der Sektion Vereinigte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Kantons Zürich (VSKZ) sechs Indikationsbereiche definiert. 
Für alle Indikationsbereiche wurden Kriterien zur Einschätzung des Schweregrads definiert. Die Einschätzung wird so erleichtert und zugleich vergleichbarer.

SAV-ZH

Forum Schulpsychologie

Jährlich findet das Forum Schulpsychologie statt. Das Forum Schulpsychologie bietet allen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Kantons Zürich die Gelegenheit, sich zu informieren und zu vernetzen. Das nächste Forum Schulpsychologie findet am 24. Oktober 2024 statt. 

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung, Schulpsychologie

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 91

Sekretariat

+41 43 259 51 31

Fax

E-Mail

schulpsychologie@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: