Unterrichtsergänzende Betreuung 2022

Im Jahr 2022 besuchen 41 Prozent der Schulkinder im Kanton Zürich ein unterrichtsergänzendes Betreuungsangebot. Dies entspricht einer Zunahme von 14 Prozent im Vergleich zu 2018. Diese und weitere Informationen zu Angebot, Nutzung und Finanzierung der unterrichtsergänzenden Betreuung in den Gemeinden des Kantons Zürich finden sich im Monitoringbericht 2022 der Bildungsdirektion.

Einleitung

Das Monitoring «Unterrichtsergänzende Betreuung im Kanton Zürich» erfasst seit 2018 die Situation und Entwicklung der unterrichtsergänzenden Betreuungsangebote in den Gemeinden des Kantons Zürich. Die Grundlage des Monitorings bilden eine Befragung der Schulverwaltungen sowie Daten aus den Erhebungen zur familienergänzenden Betreuung im Frühbereich (siehe Monitoring Frühbereich).

Unterrichtsergänzende Betreuung bezeichnet die Betreuung von Kindern in Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule vor und nach dem Unterricht. Andere Bezeichnungen sind schulergänzende, ausserschulische und ausserunterrichtliche Betreuung. Gegenstand des Monitorings sind die institutionellen kostenpflichtigen unterrichtsergänzenden Betreuungsangebote. Dazu gehören Tagesstrukturen (Horte, Mittagstische, Tagesschulen) und Tagesfamilien.

Angebot und Nutzung

Der Anteil an Schülerinnen und Schülern, welche ein unterrichtsergänzendes Betreuungsangebot besuchen, hat seit 2018 um 14 Prozentpunkte zugenommen. Mit 41 Prozent liegt die Betreuungsquote im Kanton Zürich etwas über dem nationalen Durchschnitt von 36 Prozent.

Im Kanton Zürich steht den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (inkl. Kindergarten) im Jahr 2022 mit einer Ausnahme in allen Gemeinden ein unterrichtsergänzendes Betreuungsangebot zur Verfügung.

In urbanen Gemeinden und Gemeinden rund um den Zürichsee nutzen tendenziell mehr Schülerinnen und Schüler ein unterrichtsergänzendes Betreuungsangebot als in kleineren Gemeinden und Gemeinden weiter entfernt vom Zürichsee.

Betreuungsangebot während der Schulferien

Viele Gemeinden bieten während der Schulferien ein Betreuungsangebot an, obwohl sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Seit 2018 hat der Anteil an Gemeinden mit einem Betreuungsangebot während der Schulferien um 17 Prozentpunkte zugenommen.

Im Vergleich mit 2018 stehen den Schülerinnen und Schülern 2022 länger dauernde Angebote zur Verfügung. In mehr als einem Drittel der Gemeinden gibt es während zwei bis sieben Ferienwochen ein Betreuungsangebot, in weiteren zwei Fünfteln während acht bis dreizehn Wochen. In den meisten Gemeinden findet die Ferienbetreuung in der Gemeinde statt, in der die Kinder zur Schule gehen. 

Finanzierung

Die Kosten für die unterrichtsergänzende Betreuung im Kanton Zürich belaufen sich auf über 300 Millionen Franken. Diese Kosten tragen die Erziehungsberechtigten und Gemeinden.

In zwei Dritteln der Gemeinden bezahlen die Erziehungsberechtigten im Durchschnitt mehr als 60 Prozent der Betreuungskosten. Im restlichen Drittel sind es zwischen 22 und 60 Prozent der Kosten. Fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler ist in einer Gemeinde zu Hause, in welcher die Erziehungsberechtigten weniger als 40 Prozent der Kosten tragen.

Die unterschiedlich hohen Ausgaben der Gemeinden bedeuten, dass die Erziehungsberechtigten je nach Wohnort unterschiedlich hohe Tarife für die unterrichtsergänzende Betreuung bezahlen. Seit der Erhebung 2018 ist der Anteil an den Kosten, welche die Erziehungsberechtigten tragen, über alle Gemeinden hinweg konstant geblieben.

Aufsicht

In den meisten Gemeinden ist die Schulpflege für die Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Tagesstrukturen zuständig. In wenigen Gemeinden beaufsichtigt die Gemeindeverwaltung diese Tagesstrukturen. Am häufigsten werden die öffentlich-rechtlichen Tagesstrukturen durch Gespräche mit den Leitungen (87 Prozent) und die Prüfung und Abnahme der relevanten Unterlagen überprüft (83 Prozent). Angemeldete oder unangemeldete Besuche zur Aufsichtsprüfung sind weniger verbreitet.

Bei den Tagesstrukturen mit privater Trägerschaft sind die Gemeindeverwaltungen für Bewilligung und Aufsicht zuständig. Sie können diese Aufgaben jedoch an eine andere Gemeinde oder externe Stelle übertragen. Die Erhebung über die familienergänzende Betreuung im Frühbereich zeigt, dass die Mehrheit der Gemeinden (76 Prozent) die Bewilligung und Aufsicht an eine externe Stelle, vor allem Unternehmen im Sozialbereich, auslagern. Dies dürfte auch für die Tagesstrukturen mit privater Trägerschaft zutreffen, weil in der Regel dieselbe Stelle in einer Gemeinde für die Kitas und Tagesstrukturen mit privater Trägerschaft zuständig ist.

Ausbildung des Personals

Das Ausbildungsniveau des Personals ist ein Merkmal der Betreuungsqualität.

Seit 2018 hat der Anteil an Betreuungspersonen mit pädagogischer Ausbildung um 8 Prozentpunkte zugenommen. Darunter fallen Personen mit einer pädagogischen Ausbildung auf Sekundarstufe II wie z.B. Fachperson Betreuung (26 Prozent), mit einem Lehrdiplom (2 Prozent) oder mit einer pädagogischen Ausbildung auf Tertiärstufe wie z.B. Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge (15 Prozent). Der Anteil liegt mit 43 Prozent aber immer noch unter dem nationalen Durchschnitt von 57 Prozent.

Detailbericht

Unterrichtsergänzende Betreuung im Kanton Zürich, Monitoringbericht 2022

Unterrichtsergänzende Betreuung im Kanton Zürich, Monitoringbericht 2022
Unterrichtsergänzende Betreuung im Kanton Zürich, Monitoringbericht 2022
Herausgeber/in
Bildungsdirektion Kanton Zürich, Bildungsplanung
Publikationsdatum
März 2025
Autor/in
Olivia Blöchliger, Viviane Zimmermann, Sybille Bayard, Flavian Imlig

Methodische Details

Datengrundlage

Die Befragung für das Monitoring «Unterrichtsergänzende Betreuung 2022» führte Infras im Jahr 2022 durch und umfasst folgenden Datensatz:

  • Befragung der Schulverwaltungen 2022, Bildungsplanung Kanton Zürich

Weitere verwendete Datensätze:

  • Befragungen der Gemeinden und Kindertagesstätten 2018 (Erhebungen Frühbereich), Bildungsplanung Kanton Zürich (Stand der Berechnung: 2024)
  • Befragung der Schulverwaltungen 2018, Bildungsplanung Kanton Zürich (Stand der Berechnung: 2020)
  • Kinderbetreuungsindex 2004-2013, Bildungsplanung Kanton Zürich
  • Statistik der Lernenden 2018 & 2022, Bildungsstatistik Kanton Zürich

Die Datensätze wurden von der Bildungsplanung analysiert und ausgewertet.

Methodik

Der Rücklauf bei der Befragung der Schulverwaltungen 2022 beträgt 84 Prozent. Die Gemeinden, welche an der Befragung teilgenommen haben, unterscheiden sich bezüglich Grösse, Sozialindex und Bildungsniveau nicht bedeutsam von den Gemeinden, welche nicht teilgenommen haben. Deshalb sind die Ergebnisse aussagekräftig für alle Gemeinden des Kantons.

Impressum

Publiziert im März 2025 

Herausgeberin

Bildungsdirektion Kanton Zürich, Bildungsplanung

Redaktion

Olivia Blöchliger
Viviane Zimmermann
Sybille Bayard
Flavian Imlig

Unter Mitarbeit von Sarah Gerhard und Egon Hajrlahovic

Gestaltung

Roland Ryser, zeichenfabrik.ch
Kuno Strassmann, kun-st.ch

Periodizität, nächste Aktualisierung

Das Monitoring über die familien- und unterrichtsergänzende Betreuung wird gemäss RRB Nr. 293/2017 alle vier Jahre durchgeführt. Die nächste Erhebung findet im Jahr 2026 statt.

Kontakt

Bildungsplanung

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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