Sozialindex
Der Sozialindex wird verwendet, um Bildungschancen fairer zu verteilen. Gesteuert wird damit die Zuweisung von zusätzlichen Stellen für Lehrpersonen in Gemeinden mit grösseren sozialen Herausforderungen.
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Ein Mass für mehr Bildungsgerechtigkeit
Der Sozialindex ist eine Masszahl für den pädagogischen Unterstützungsbedarf von Schulgemeinden, abhängig von der Zusammensetzung der Schülerschaft hinsichtlich sozialer Herkunft und Migrationshintergrund. Er liegt zwischen den Werten 100 (für den tiefsten pädagogischen Unterstützungsbedarf) und 120 (für den höchsten pädagogischen Unterstützungsbedarf). Die Schulgemeinde mit dem höchsten Sozialindex erhält also 20% mehr Vollzeiteinheiten (VZE) als die Schulgemeinde mit dem tiefsten Sozialindex.
In den Sozialindex fliessen drei bevölkerungsstatistische Merkmale von Schulgemeinden ein, welche wichtige Aspekte der sozialen Situation von Kindern beschreiben:
- Die Ausländerquote
- Die Sozialhilfequote
- Die Einkommensquote
Wissenschaftliche Studien (z.B. Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen, Pisa, Zürcher Lernstandserhebungen) belegen, dass die soziale Situation der Lernenden (z.B. Ausbildungsstand Eltern, Migrationsstatus) einen grossen Einfluss auf die schulischen Leistungen hat. Je ungünstiger die soziale Situation ist, desto geringer ist der schulische Erfolg. Kinder aus wenig privilegierten familiären Verhältnissen benötigen mehr schulische Unterstützung, um die Schule erfolgreich durchlaufen zu können.
Schulgemeinden weisen eine unterschiedliche soziale Zusammensetzung ihrer Schülerschaft auf und benötigen dementsprechend auch unterschiedlich viel Ressourcen, um ihre Lernenden in geeigneter Form und möglichst chancengerecht fördern zu können. Der Sozialindex ist eine Masszahl für diesen unterschiedlichen pädagogischen Unterstützungsbedarf auf Ebene Schulgemeinden.
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Der Sozialindex einer Gemeinde lässt sich über die verschiedenen Jahre hinweg nicht vergleichen, da die Quoten jedes Jahr so transformiert werden, dass sie zwischen 100 und 120 streuen. Da der Sozialindex ein relatives Mass ist, kann sich dieser auch verändern, wenn die zugrundeliegenden Werte in der Gemeinde stabil geblieben sind.
Erläuterungen
Für die Stellenplanung müssen die Schulgemeinden möglichst genau wissen, mit wie vielen Vollzeiteinheiten (VZE) sie für die kommenden Schuljahre rechnen können. Damit der Sozialindex keine kurzfristigen Schwankungen ausweist, wird der Durchschnitt der drei letzten Sozialindices verwendet. Kurzfristige Veränderungen des Sozialindex werden dadurch geglättet.
Die offiziell gültige Liste mit den Sozialindizes der Gemeinden des Kantons Zürich zur Berechnung der Vollzeiteinheiten finden Sie auf der Seiten zur Stellenberechnung an den Volksschulen.
Methodische Details
Datengrundlage
Berechnet durch Bildungsplanung Kanton Zürich
Verwendete Daten:
- Statistik der Lernenden (Bildungsplanung Kanton Zürich)
- Schweizerischen Sozialhilfestatistik (Bundesamt für Statistik)
- Steuerstatistik (Steueramt Kantons Zürich)
Die offiziell gültige Liste mit den Sozialindizes der Gemeinden des Kantons Zürich zur Berechnung der Vollzeiteinheiten finden Sie auf der Seiten zur Stellenberechnung an den Volksschulen
Methodik
In den Sozialindex fliessen drei bevölkerungsstatistische Merkmale von Schulgemeinden ein, die wichtige Aspekte der sozialen Situation von Kindern beschreiben:
- Die Ausländerquote wird berechnet als Anteil Lernender mit ausländischer Nationalität, gemessen an allen Lernenden. Schülerinnen und Schüler mit deutscher, österreichischer oder liechtensteinischer Nationalität werden wie Schülerinnen und Schüler mit Schweizer Nationalität gezählt. Die Anzahl Ausländer und Ausländerinnen in der Schülerschaft wird aus den Daten der Bildungsstatistik des Kantons Zürich zur öffentlichen Volksschule erschlossen.
- Die Sozialhilfequote wird berechnet als Anzahl Personen im Alter von 5 – 14 Jahren, die Sozialhilfe erhalten, gemessen an allen Personen im Alter von 5 – 14 Jahren. Die Daten stammen aus der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik.
- Die Einkommensquote wird berechnet als Anzahl einkommensschwacher Steuerpflichtiger, gemessen an allen Steuerpflichtigen. Als «einkommensschwach» gelten Steuerpflichtige, deren Einkommen unterhalb des kantonalen Durchschnittseinkommens liegen. In die Berechnung fliessen nur Steuerpflichtige ein, die für mindestens ein Kind einen Steuerabzug geltend machen können. Die Daten stammen vom Steueramt des Kantons Zürich.
Die drei Quoten werden standardisiert, summiert und transformiert, so dass die Gemeinde mit dem tiefsten pädagogischen Unterstützungsbedarf den Index 100 erhält, die Gemeinde mit dem höchsten Bedarf den Wert 120. Der Sozialindex wird auf eine Nachkommastelle genau berechnet.
Sozialindizes werden für alle Schulgemeinden erstellt. Bei der Stadt Zürich werden Sozialindizes auch für die Schulkreise berechnet. Für einzelne Schulen kann der Sozialindex nicht berechnet werden.
Die Details zur Festsetzung und Gewichtung des Sozialindex sind in der entsprechenden Verfügung geregelt.
Impressum
Periodizität, nächste Aktualisierung
Der Sozialindex wird jährlich Anfang Dezember aktualisiert.
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