Das Bulletin Berufsbildung informiert über Neuigkeiten, Veranstaltungen und Themen aus der Berufsbildung.
Auf dieser Seite
- Umfrage zu den Berufsbildungsforen – die Resultate sind da!
- Lehrvertrag erfassen – Obacht auf diese 10 Punkte
- Maschinerie Qualifikationsverfahren
- Aufgepasst, Lehr-Ende!
- Berufsbildungs-Guide FaBe
- Neues Lehrbetriebsportal
- «bili»: Zweisprachiger Unterricht in der Berufsbildung
- Erster Zahltag
- Meine Lehrzeit im MBA
- Probezeitgespräch – ein Meilenstein
- Kontakt
Umfrage zu den Berufsbildungsforen – die Resultate sind da!
Herzlichen Dank! Im Mai 2025 haben viele von Ihnen an der Befragung zu den neun regionalen Berufsbildungsforen teilgenommen. Nun liegen die Resultate vor.
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Das Bedürfnis nach Vernetzung und Austausch mit anderen Lehrbetrieben ist in allen Bezirken gross. Besonders ausgeprägt zeigt es sich bei mittleren und grösseren Organisationen (65%).
Ergänzend zu den bestehenden Angeboten wünschen sich die Befragten Formate in den Bereichen «Unterstützung von Praxis- und Berufsbildner/innen», «Übergang Schule in die Lehre» und «Fachkräftemangel».
Die Bekanntheit der Foren variiert stark regional: Während in einzelnen Bezirken fast alle Teilnehmenden – bis zu 95% – das Forum bereits kennen oder Mitglied sind, liegt der Anteil in anderen Regionen bei lediglich etwa der Hälfte.
Für die Kommunikation bevorzugen die Befragten in erster Linie einen Newsletter (60%). Eine Mitgliedschaft können sich 22% vorstellen.
Die nächsten Schritte
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Umfrage entwickeln die Foren neue Angebote sowie Austausch- und Informationsformate. Das Netzwerk der Foren wird weiter ausgebaut und die Bekanntheit gestärkt.
Mit dem Abschluss des kantonalen Projekts «Stärkung der Berufsbildungsforen» im 2026 wird gleichzeitig ein wichtiger Meilenstein erreicht: Die Foren bleiben auch in Zukunft ein fester Bestandteil der regionalen Bildungslandschaft und werden weiterhin durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt unterstützt. Als verlässliche Partner in den Bezirken tragen sie massgeblich dazu bei, die Berufsbildung nachhaltig zu stärken.
Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie hier.
Lehrvertrag erfassen – Obacht auf diese 10 Punkte
Müssen Sie einen Lehrvertrag erfassen? Dann achten Sie auf diese 10 Punkte.
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Bei den drei Kästchen oben rechts muss unbedingt angekreuzt werden, ob es sich beim Lehrverhältnis um eine EFZ-, EBA- oder um eine verkürzte Lehre handelt.
Falls die lernende Person beispielsweise einen zweiten Vornamen besitzt, muss dieser zwingend auch auf dem Vertrag genannt werden.
Der Heimatort bzw. die Nationalität wird auf den Fähigkeitszeugnissen stehen, deshalb sind diese ein Pflichtfeld.
Die Berufsbezeichnung muss komplett erwähnt werden. Das heisst, nach der Berufsbezeichnung folgt immer ein EFZ oder EBA.
Einige Berufe haben verschiedene Branchen, Fachrichtungen und Schwerpunkte, diese müssen im Vertrag stehen.
Das Start- und Enddatum muss gemäss Gesetz angegeben werden. Dabei beachten: Immer Anzahl Jahre - 1 Tag (Beispiel: 01.08.2025 - 31.07.2028 bei einer 3-jährigen Lehre).
Je nach Standort des Lehrbetriebs werden die Lernenden der entsprechenden Schule zugeteilt. Ein Antrag auf Schulortswechsel benötigt ein schriftliches Gesuch.
Auf dem Lehrvertrag muss immer die gemeldete Berufsbildnerin oder der gemeldete Berufsbildner angegeben werden.
Beim Lehrvertrag muss zwingend angekreuzt werden, ob die lernende Person einen 13. Monatslohn erhält oder nicht.
Verträge können nur genehmigt werden, wenn alle Vertragsparteien unterschrieben haben. Fehlt eine Unterschrift, so werden die Lehrverträge retourniert. Lehrverträge, die über das Lehrbetriebsportal eingereicht wurden, müssen nicht mit Unterschriften gesendet werden.
Maschinerie Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren markiert den Abschluss der beruflichen Grundbildung und ist gleichzeitig ein Qualitätssiegel für die Zukunft. Mehr Infos zu den Abschlussprüfungen gibt es im Interview mit Heinz Bross, Leiter QV im MBA.
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Das Qualifikationsverfahren (QV) ist weit mehr als lediglich eine Abschlussprüfung: Es ist der entscheidende Meilenstein am Ende der Ausbildung, an dem die Lernenden ihr während der vergangenen Jahre erworbenes Wissen und Können umfassend unter Beweis stellen. Hier verknüpfen sie Theorie und Praxis und demonstrieren, dass sie optimal für die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gerüstet sind. Gleichzeitig ist das QV auch eine Art Qualitätsgarantie: Wer besteht, hat sich das Vertrauen von Wirtschaft und Gesellschaft verdient, einen wertvollen Beitrag leisten zu können. An dieser Stelle gratuliere ich den Absolventinnen und Absolventen des aktuellen Jahrgangs herzlich zu ihrer Leistung – insbesondere den rund 92% im Kanton Zürich, die die Prüfungen mit Erfolg gemeistert haben. Das erfüllt mich mit grosser Freude und Stolz.
Die Berufswelt verändert sich rasant – und unser Qualifikationsverfahren entwickelt sich genauso dynamisch mit. Alle fünf Jahre erfolgt eine sorgfältige Überprüfung und Modernisierung der Berufsbildungsverordnungen, einschliesslich des QV, um die Ausbildungsinhalte und Prüfungsformen stets auf dem neuesten Stand zu halten. Die Prüfungskommissionen setzen sich aus erfahrenen Fachpersonen aus verschiedensten Bereichen der Arbeitswelt, aus Berufsverbänden und aus dem Unterricht der Berufsfachschulen zusammen. So fliesst aktuelles Expertenwissen direkt in die Gestaltung der Prüfungen ein. Darüber hinaus investieren wir kontinuierlich in die technische Erneuerung und Digitalisierung des QV, um auch in methodischer Hinsicht zukunftsfähig zu bleiben.
Unsere 38 Prüfungskommissionen – besetzt mit rund 400 engagierten Mitgliedern – bilden das organisatorische Rückgrat des QV. Sie übernehmen die Gesamtverantwortung für Planung, Durchführung und Auswertung der Abschlussprüfungen: Von der Information der Lernenden über Termine und Abläufe bis zur Publikation der abschliessenden Noten. Sie stellen zudem insgesamt etwa 11’000 Expertinnen und Experten für die Prüfungen, fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen Betrieben, Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursanbietern und tragen damit entscheidend dazu bei, dass alle Prozesse reibungslos ineinandergreifen. Man kann sagen: Die Prüfungskommissionen sind das Schmieröl, das den komplexen Prüfungsapparat am Laufen hält. Ihr Einsatz – grösstenteils im freiwilligen Milizsystem erbracht – verdient unseren besonderen Dank, denn nur durch das Engagement aller Beteiligten kann Jahr für Jahr rund 16’500 Lernenden ein erfolgreicher Abschluss ermöglicht werden.
Der Kanton Zürich stellt für das diesjährige QV ein Budget von rund 30 Millionen Franken bereit – eine Investition in die Qualität unserer Berufsausbildung und in die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Mit diesen Mitteln gewährleisten wir nicht nur moderne, faire und effiziente Prüfungen, sondern entlohnen auch alle involvierten Fachpersonen angemessen für ihren grossen Einsatz. Letztlich sind es aber nicht die Zahlen, die zählen, sondern unser Nachwuchs: Unser wichtigstes Kapital sind die jungen Menschen, die mit dem QV den Sprung in die Berufswelt schaffen – eine nachhaltige Investition, die sich für den gesamten Arbeitsmarkt lohnt.
Aufgepasst, Lehr-Ende!
Ebenso wichtig wie ein guter Einstieg in die Lehre ist eine umfassende Begleitung der Lernenden am Ende der Ausbildung. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu vorzeitigem Lehr-Ende, nicht bestandenem QV, Lehrzeugnis usw.
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Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis und endet mit dem im Lehrvertrag festgelegten Datum. Viele Arbeitgeber sind daran interessiert, Lernende nach Abschluss der Lehre weiterhin zu beschäftigen. Wir empfehlen, frühzeitig das Gespräch mit den Lernenden zu suchen, um herauszufinden, ob eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung möglich oder gewünscht ist. Unabhängig vom Prüfungserfolg besteht für den Betrieb jedoch keine Verpflichtung, die Auszubildenden nach der Lehre zu übernehmen.
Bei einem nicht bestandenen Qualifikationsverfahren (QV) ist ein Repetitionsjahr möglich. Der Betrieb ist nicht verpflichtet, die Wiederholung des Lehrjahrs anzubieten. Soll das Jahr im bisherigen Lehrbetrieb absolviert werden, kann anstelle eines neuen Lehrvertrags eine Lehrzeitverlängerung mittels Formular beantragt werden. Das entsprechende Formular ist hier zu finden:
Sollte das Lehrende aus Gründen wie Militärdienst, vorzeitige Festanstellung usw. vorverschoben werden, besteht die Möglichkeit, die Lehre vorzeitig zu beenden – vorausgesetzt, dass die schulischen und praktischen Prüfungen bereits absolviert wurden. Diese Vereinbarung kann dem MBA zur Kenntnisnahme in Form eines Schreibens mit allen Unterschriften mitgeteilt werden.
Falls ein Marschbefehl für die Rekrutenschule (RS) im Sommer vorliegt, müssen die Lernenden entsprechend einrücken, auch wenn die Lehre noch bis August dauert. Der Lehrvertrag muss nicht aufgelöst werden, da der Lehrbetrieb EO-Entschädigung geltend machen kann. Auch besteht die Möglichkeit zu einem vorzeitigen Lehrende (siehe Abschnitt «Vorzeitiges Lehrende»). Wichtig ist, dass die Thematik spätestens vor der Rekrutierung mit der lernenden Person besprochen wird.
Wichtig: Ab 2027 soll die Sommer-RS sechs Wochen später, also in der Kalenderwoche 33, beginnen:
Bis zum Austrittsdatum müssen alle Ferien bezogen werden, sie dürfen nicht ausbezahlt werden. Beim Austritt muss der lernenden Person eine Schlussabrechnung (Arbeitszeit, Überzeit, Ferien usw.) erstellt und ausgehändigt werden.
Gemäss Art. 346a OR muss der Arbeitgeber der lernenden Person nach Beendigung der Berufslehre ein Lehrzeugnis ausstellen. Dieses beinhaltet die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit, die Dauer der Berufslehre sowie die Leistungen, Fähigkeiten und das Verhalten der lernenden Person.
Das Lehrzeugnis muss Angaben zur Ausbildung (Berufsbezeichnung, Bildungsdauer usw.) und den Hinweis auf das bestandene Qualifikationsverfahren enthalten. Ein Misserfolg darf nicht ausdrücklich erwähnt werden.
Weiter eignen sich Aussagen zu folgenden Schlüsselkompetenzen für ein Lehrzeugnis:
- Engagement/Leistungsbereitschaft/Motivation
- Veränderungskompetenz/Lernbereitschaft
- Kommunikation
- Sorgfalt/Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Kritikfähigkeit
Beim Austrittsgespräch können folgende Punkte thematisiert werden:
- Rückblick/Ausblick seitens Lernende
- Verbesserungspotential im Betrieb (allgemein, aber auch in Bezug auf die Ausbildung)
- Administratives (Zeit- und Feriensaldo/Informationen zu Unfallversicherung, AHV, Krankentaggeld usw., wenn keine Stelle nach Lehrabschluss vorliegt)
- Aushändigung des Lehrzeugnisses und Schlussabrechnung
- Dank und Verabschiedung
Wir wünschen allen Lernenden einen guten Endspurt und alles Gute für die berufliche Zukunft!
Berufsbildungs-Guide FaBe
Der Berufsbildungs-Guide FaBe (Fachfrau / Fachmann Betreuung) der OdA Sozialberufe Zürich ist ein kostenfreies Unterstützungsangebot für berufsbildende Fachpersonen in der Betreuung. Gerade im hektischen Berufsalltag bietet er schnelle und zuverlässige Beratung rund ums Ausbilden von FaBe-Lernenden. Per Hotline, über den Live-Chat oder 24/7 mit dem Chatbot.
Hier einige Beispiele, bei welchen Fragen der Berufsbildungs-Guide FaBe zum Einsatz kam:
- Dürfen Lernende zum Betreuungsschlüssel gezählt werden? Gibt es dazu gesetzliche Regelungen?
- Wie kann ich die Transversalen Kompetenzen im Alltag, unabhängig von einem Praxisauftrag, bei meinen Lernenden fördern?
- Was mache ich mit Lernenden, die ihre Aufgaben nicht genug ernst nehmen oder wiederholt krank sind? Was können wir tun?
Bei komplexeren Anliegen profitieren Fachkräfte von einem individuellen und für Betriebe massgeschneiderten Ausbildungsmentoring.
Neugierig auf die Erfahrungen von anderen Ausbildungsverantwortlichen? Ein Video-Einblick zeigt die Vorteile des Berufsbildungs-Guides FaBe.
Ermöglicht wird das Angebot dank der wertvollen Unterstützung des Sozialdepartements der Stadt Zürich und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich.
Neues Lehrbetriebsportal
Seit dem 1. Oktober 2024 gibt es ein neues digitales Lehrbetriebsportal. Damit können sämtliche Aufgaben rund um die Lernenden ganz ohne Papierversand erledigt werden. Die Firma Coiffina AG konnte das Portal als Pilotbetrieb bereits testen.
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Karin Klein, Personalverantwortliche bei Coiffina, wie haben Sie vom Lehrbetriebsportal erfahren?
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) hat uns angeschrieben und zur Pilotphase, die im Juni/Juli 2024 stattgefunden hat, eingeladen.
Interessierte Betriebe, die das Lehrbetriebsportal nutzen möchten, können sich beim MBA unter lehraufsicht@mba.zh.ch melden.
Welche Funktionen schätzen Sie besonders?
- Neue Lehrverträge kann ich direkt einreichen, ohne Postversand, alles digital!
- Das Login ist viel einfacher als beim alten Portal «ZHservices».
- Ich habe eine Übersicht über alle Filialen und die einzelnen Bereiche wie Lehrverhältnisse, Bildungsbewilligungen, Lehrbetrieb usw. sind klar strukturiert.
- Beim Abschluss eines neuen Lehrvertrags kann man wählen, dass die LENA-Daten automatisch aktualisiert werden.
- Verschiedenste Informationen zu den Lernenden können eingetragen werden und sind ersichtlich.
- Alle Daten aus dem alten System befinden sich im neuen Portal, ich arbeite nur noch damit.
Wo sehen Sie Verbesserungspotential?
- Es wäre schön, wenn alle erfassten Anträge aufgeführt sind. Die Probezeitverlängerung sehe ich beispielsweise, Zusatzlehre oder weitere Anträge (noch) nicht.
- Eine Anfrage würde ich gerne direkt über das Portal übermitteln können: Zum Beispiel das unterzeichnete Formular der Lehrvertragsauflösung unter «Mitteilungen» hochladen.
«bili»: Zweisprachiger Unterricht in der Berufsbildung
Lernende können ihre Ausbildung auch bilingual, in Deutsch und Englisch, absolvieren. Wie sehr Stefanie Matt und ihr Betrieb von der zweisprachigen Lehre profitiert haben, erzählt die «bili»-Absolventin im Interview.
Stefanie Matt, weshalb hast du dich für eine «bili»-Lehre entschieden?
Obwohl ein grosser Bruder vielleicht nicht immer das beste Vorbild ist, muss ich gestehen: Er hat mich zur «bili»-Ausbildung inspiriert. Seine eigenen Erfahrungen haben mir gezeigt, dass es keinen besseren Zeitpunkt gibt, eine Fremdsprache zu erlernen, als in der Ausbildung, direkt in der Schule. Schaut man auf den heutigen Arbeitsmarkt, dann ist Englisch ein absolutes Must-have.
Wie gestaltet sich der zweisprachige Unterricht?
Mit «bili» verläuft das Lernen fast schon spielerisch, denn es ist nicht einfach nur «Voci» büffeln. Beispielsweise werden Arbeitsblätter und Texte im Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) zweisprachig gelöst oder arbeitsbezogene Inhalte im Berufskundeunterricht (BKU) in Deutsch und Englisch bearbeitet. Dabei wird man von Lehrpersonen begleitet, die eine Zusatzausbildung fürs bilinguale Unterrichten absolviert haben. Im Unterricht haben wir viel Englisch gelesen, gehört und gesprochen. So konnte ich mir einen fachspezifischen Wortschatz aneignen und die englische Sprache regelmässig anwenden.
Brauchst du Englisch auch heute noch?
Ja, auf jeden Fall! Sowohl im Beruf als auch im Privaten komme ich täglich mit dieser Fremdsprache in Kontakt. Englisch ist quasi der Schlüssel zu meinem Beruf. Ich brauche Englisch, um mich mit internationalen Kundinnen und Kunden austauschen zu können und mich auf Social Media, Newsportalen und Co. zurecht zu finden. Ich würde gar behaupten, dass ich meine derzeitige Stelle ohne Fremdsprachenkenntnisse nicht bekommen hätte. Auch beim Reisen bin ich sehr froh, die Weltsprache Englisch im Rucksack dabei zu haben.
Weshalb empfiehlst du Lernenden den bilingualen Unterricht?
Lernen und Prüfungen schreiben gehört sowieso zum Lernenden-Alltag. Warum dabei nicht auch gleich die Englischkenntnisse verbessern? So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Eine Sprache im Nachhinein zu lernen, scheint mir viel schwieriger und mit mehr Aufwand verbunden zu sein. Die Sprachhemmungen in der Fremdsprache werden überwunden und am Ende der Ausbildung kann man sich in verschiedenen Themengebieten souverän verständigen. Das macht nicht nur Freude, sondern stärkt auch das Selbstvertrauen. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass mir mein Lehrbetrieb die Chance gab, meine Ausbildung in einer «bili»-Klasse zu absolvieren.
Und was sind die Vorteile für die Lehrbetriebe?
Sie erhalten meiner Meinung nach extra-motivierte und besonders starke Lernende. Zudem konnte ich mich persönlich weiterentwickeln und meine gestärkten Selbst- und Sozialkompetenzen im Betrieb einbringen. Ich konnte meinen Aufgaben selbständiger nachgehen und unsere englischsprachigen Kundinnen und Kunden professioneller beraten und unterstützen. Damit habe ich bestimmt auch ein wenig zum positiven Image meines damaligen Arbeitgebers beigetragen. Für den Lehrbetrieb selbst entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Daher empfehle ich, Lernenden eine «bili»-Ausbildung zu ermöglichen. Ich habe es geschätzt, als mein Ausbildungsbetrieb vor Lehrbeginn auf mich zugekommen ist und mich auf die Möglichkeit von «bili»-Unterricht hingewiesen hat. Gemeinsam haben wir uns für eine Anmeldung zum zweisprachigen Unterricht an der Berufsfachschule entschieden.
Stefanie Matt
Nach der Berufslehre und mit der Berufsmaturität in der Tasche meisterte Stefanie Matt (27) an der Fachhochschule Nordwestschweiz den bilingualen Studiengang Business Administration and International Management mit Vertiefungsrichtung Corporate Communications. Aktuell unterstützt sie das Center for Corporate Reporting als Projektleiterin bei Marketing- und Kommunikationsprojekten.
Erster Zahltag
Der Wechsel von der Schulzeit in die Arbeitswelt ist ein grosser Schritt. Ein bedeutender Unterschied ist der Erhalt eines Lohnes. Aaron Burki, HMS-Praktikant im Mittelschul- und Berufsbildungsamt, verrät, wofür er sein erstes Geld ausgibt.
Aaron, wie bist du in dein Praktikum gestartet?
Gut! Ich bekam eine umfassende und strukturierte Einführung. Das Team hat mich herzlich empfangen, ich bin zufrieden.
Was sind die grössten Unterschiede zwischen Schule und Praktikum?
Ich bin auf viele neue Herausforderungen gestossen. Auf einmal trägt man mehr Verantwortung und man hat eine Tagesroutine, die auch mal monoton sein kann. Die Umstellung war nicht ganz so einfach, aber ich habe es gut gemeistert. Auch ein grosser Unterschied ist, dass ich im Praktikum mehr Freizeit habe. Nach der Schule musste ich meine Zeit noch für Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen opfern. Am meisten Freude bereitet mir, dass ich in meinem Praktikum einen Lohn erhalte.
Apropos erster Lohn, wofür hast du ihn ausgegeben?
Klamotten, Schmuck und Essen sind bei mir hoch im Kurs. Natürlich habe ich auch einen Teil meines Lohns zur Seite gelegt!
Denkst du, dass andere ihr Geld auch für Klamotten, Schmuck und Essen ausgeben?
Wofür die Lernenden und Praktikanten ihren Lohn ausgeben, ist meiner Meinung nach sehr unterschiedlich. Es hängt davon ab, was ihre Interessen und Hobbies sind und wie viel sie pro Monat ausgeben können oder wollen.
Meine Lehrzeit im MBA
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist auch ein Ausbildungsort: Milo Sever, angehender Kaufmann EFZ in der öffentlichen Verwaltung, blickt auf seinen Lehrstart zurück.
Als ich im August 2023 meinen ersten Arbeitstag in der Lehre hatte, war das eine enorme Umstellung für mich. Kaum war ich aus der Sek raus, musste ich mich schon um Dinge wie Lohn, Arbeitszeit und Meetings kümmern. Am Anfang war das schwer, aber ich habe schnell gemerkt, dass die Lehre und die dazugehörigen Pflichten genau das Richtige für mich sind. Mittlerweile bin ich schon eineinhalb Jahre in der Lehre und möchte ein paar High- und Lowlights aus dieser Zeit aufzählen.
Es gab so viele Highlights während dieser Zeit, dass es mir schwerfiel, mich zu entscheiden. Doch nach langem Nachdenken gelang es mir, die wichtigsten fünf zusammenzutragen.
- Das grösste Highlight war, dass ich in diesen eineinhalb Jahren unglaublich viele sympathische, ehrliche und tolle Menschen kennenlernen durfte.
- Auch, dass meine Ausbildenden immer sehr geduldig und verständnisvoll mit mir waren, ist für mich definitiv ein Plus.
- Als Lernender beim Kanton Zürich hatte ich die Möglichkeit, das Amt zu wechseln. Das finde ich grossartig. Dadurch konnte ich viel über den Kanton Zürich und seine Funktionen lernen, wofür ich sehr dankbar bin.
- Die Arbeiten, welche ich bis jetzt als Lernender übernehmen durfte, sind auch ein Highlight für mich. Denn ich hatte immer das Gefühl, dass ich mit meiner Arbeit der Bevölkerung helfe. Das macht mich stolz.
- Das letzte Highlight ist, dass ich immer selbständig arbeiten konnte. So wurde ich verantwortungsbewusster, was mir auch in meinem Privatleben geholfen hat.
Leider ist nichts perfekt und so gab es während meiner bisherigen Lehrzeit auch ein paar Lowlights. Zum Glück waren es nicht viele, aber zwei möchte ich trotzdem erwähnen.
- Das erste Lowlight war vor allem am Anfang, denn ich hatte in den ersten Monaten Mühe, mich an die (langen) Arbeitszeiten zu gewöhnen.
- Das zweite Lowlight ist, dass ich leider nur fünf Wochen Ferien habe. Das ist ein grosser Gegensatz zu meiner Schulzeit, wo ich 13 Wochen hatte und in regelmässigen Abständen mindestens zwei Wochen entspannen konnte.
Probezeitgespräch
– ein Meilenstein
Das Probezeitgespräch zwischen der lernenden Person und der verantwortlichen Berufsbildnerin / dem verantwortlichen Berufsbildner ist ein wichtiger Meilenstein in der beruflichen Grundbildung. Hier einige Tipps dafür.
Gut zu wissen
- Gespräch findet nach einem bis drei Monaten nach Lehrbeginn statt
- Gesprächstermin bereits im Voraus planen
- Bildungsbericht als Orientierung verwenden
- Rückmeldungen aus Berufsfachschule und überbetrieblichem Kurs einbinden
- auch lernende Person kann Beurteilung abgeben
Mögliche Hilfsmittel
- Bildungsplan
- Betrieblicher und individueller Bildungsplan
- Beobachtungen Berufsbildner/in
- Rückmeldungen lernende Person
- Gespräche mit lernender Person
- Beobachtungen Mitarbeiter/innen
- Gespräch mit Lehrer/innen
- Gespräch mit üK-Verantwortlichen
- Gespräch mit Eltern oder gesetzlichen Vertretung
Sind beide Parteien nach der Probezeit unsicher, ob das Lehrverhältnis weitergeführt werden soll, kann – mit Zustimmung der kantonalen Behörde – die Probezeit um maximal drei weitere Monate verlängert werden. Erweist sich die lernende Person als nicht passend oder sind ihre Leistungen stark ungenügend, kann der Lehrvertrag während der Probezeit mit sieben Tagen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Auch die lernende Person kann den Lehrvertrag in der Probezeit innerhalb dieser Frist kündigen.
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Mittelschul- und Berufsbildungsamt – Abteilung Betriebliche Bildung