Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

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Möglichst viele Menschen sollen die Webseite des Kantons nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderungen.

Wir machen die Webseite darum ständig besser,

und bauen Barrieren ab.

Sie können hier mehr über diese Ziele lesen

und erfahren, was wir schon erreicht haben.

zh.ch barrierefrei

Der Kanton Zürich möchte:

Möglichst viele Menschen sollen seine Webseite www.zh.ch benutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.

Das heisst:
Alle sollen die Infos auf der Webseite vom Kanton verstehen.
Alle sollen die Dienste nutzen können,
zum Beispiel eine ID im Internet bestellen. 

Der Kanton baut darum auf seiner Webseite ständig Hindernisse ab.

Zum Beispiel gibt es immer mehr:

  • Infos in Leichter Sprache.
  • Infos in Gebärdensprache.

Der Kanton macht das, weil er möchte:
Alle Menschen sollen mitmachen können.
Alle Menschen sollen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen.
Auch in der Politik.

Auf dieser Seite können Sie lesen,
was die Pläne vom Kanton sind
und welche Barriereren auf www.zh.ch schon abgebaut hat.

Vorgaben zur Barrierefreiheit

Der Kanton Zürich will seine Webseite barrierefrei machen.

Das heisst: Er baut Barrieren ab.

Der Kanton Zürich hält sich dabei an Vorgaben.
Es gibt Vorgaben, die gelten für die Schweiz.
und es gibt Vorgaben, die gelten für die ganze Welt.

Diese Links geben mehr Infos zu den Vorgaben:

Klicken Sie auf das Zeichen rechts («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.

Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung müssen gleich behandelt werden.

Das steht:

  • in der Bundesverfassung im Artikel 8, Absatz 2.
  • in der Kantonsverfassung in Artikel 11, Absatz 2.
  • Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf,
    öffentliche Gebäude zu nutzen. 

Das heisst zum Beispiel,
Menschen im Rollstuhl können selbständig ins Gebäude kommen.
Die Massnahmen dafür müssen bezahlbar sein.
Das steht in der Kantonsverfassung in Artikel 11, Absatz 4.

  • Die Kantonsverfassung sagt auch:
    Die Gebärdensprache ist auch eine eigenständige Sprache.
    Das steht in Artikel 12.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sagt:
    Man muss Massnahmen treffen.
    Diese Massnahmen verhindern Benachteiligungen.
    Diese Massnahmen verringern Benachteiligungen. 
    Diese Massnahmen beseitigen Benachteiligungen.
  • Die UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) sagt:
    Menschen mit Behinderungen müssen den gleichenZugang haben zu Informationen wie alle anderen. 
    Menschen mit Behnderungen müssen auch den gleichen Zugang haben zu Dienstleistungen vom Kanton..

    Das steht im Artikel 9. 

Wie barrierefrei ist die Webseite vom Kanton Zürich?

Es gibt immer weniger Barrieren auf der Webseite vom Kanton.

Wo gibt es noch Barrieren?

  • Die meisten PDF-Dokumente sind nicht gut mit dem Screenreader lesbar.
  • Nur wenige bei Videos beschreibt eine Stimme,
    was man sehen kann.
    Bei manchen Videos fehlt Gebärdensprache.
  • Es gibt Infos von anderen Webseiten auf der der Webseite vom Kanton Zürich.
    Diese Infors sind meistens nicht barrierefrei.
  • Es gibt Bilder und Grafiken ohne Alternativ-Text.
    Das heisst:
    kein Text beschreibt, was man sieht. 
  • Der Unterschied zwischen Text und dem Hintergrund ist manchmal zu wenig stark.
  • Es gibt erst wenige Seiten in Leichter Sprache. Es werden aber ständig mehr.
  • Es gibt erst wenige Inhalte in Gebärdensprache.
    Es gibt aber ständig mehr.

Wie baut der Kanton Barrieren ab?

Wir prüfen die Webseite 

Wir prüfen die Webseite immer wieder.
Wir schauen,
dass Menschen mit Behinderungen die Webseite gut benutzen und verstehen können.
Die Resultate wollen wir hier auf der Webseite zeigen.

Wir entwickeln die Webseite weiter

Wir arbeiten mit Web-Firmen zusammen.
Sie helfen uns, die Webseite besser zu machen.
Möglichst alle Menschen sollen sie gut nutzen können. 

Wir verbessern den Aufbau

Wir schauen auf die richtige Struktur bei Texten, Listen und Tabellen.
Wir korrigieren den Aufbau und prüfen immer wieder:
Gibt es neue Fehler?

Wir beschreiben Bilder und Grafiken

Vorteile:

  • Wir ändern Farben von Texten und Bildern,
    wenn sie schlecht zu sehen sind. 
  • Wir geben kurze Beschreibungen für Bilder und Grafiken.
    Diese Beschreibungen helfen blinden Menschen.

Wir wollen weniger Infos von anderen Webseiten

Auf der Webseite vom Kanton sind manchmal Texte und Bilder von anderen Webseiten eingebunden. 
Wir können nicht garantieren, 
dass die Inhalte für alle zugänglich sind. 

Wir wollen in Zukunft darum weniger solche Inhalte haben. 

Die kantonalen Stellen sind verantwortlich für die Inhalte,
die sie eingebunden haben.

Wir erstellen barrierefreie PDFs 

  • Seit 2022 streben wir an,
    die am häufigsten heruntergeladenen PDF-Dokumente barrierefrei anzubieten.
  • Ab Mitte 2025 sollen neue PDF-Dokumente barrierefrei sein.
    Das gilt auch für Word, Excel und Powerpoint.
  • Wir wollen alle Dokumente barrierefei machen.
    Es gibt Ausnahmen.
    Wir erklären die Ausnahmen weiter unten.

Wir machen Videos mit Untertiteln

Vorteile:

  • Wir erstellen alle neuen Videos seit Frühjahr 2024 mit Untertiteln. 
    Alte Videos haben keine.
  • Wir machen auch die Videos von Medienkonferenzen vom Kanton mit Untertitel an.
    Seit Frühling 2024.

Wenn nötig, machen wir auch eine Bildbeschreibung für Menschen mit Sehbehinderung.

Wir machen Videos in Gebärdensprache

Vorteile:

  • Wir übersetzen Medienkonferenzen aus dem kantonalen Medienzentrum Walche in Gebärdensprache.
  • Wir ergänzen neue Videos zu wichtigen Themen mit Gebärdensprache.
    Man sagt auch zentrale Lebensbereiche.
    Es sind diese Themen:
    • Informationen über Leben und Gesundheit.
    • Informationen Rechte, die jeder Mensch hat.
    • Informationen, wie man sich vor Gewalt schützt und gesund bleibt.
    • Informationen über Rechte und Pflichten,
      die jeder Mensch hat.
    • Informationen für Menschen mit Behinderungen 

Wir machen Infos verständlich

Wir bieten Infos in Leichter Sprache.

Wir fügen Infos in Leichter Sprache schrittweise dazu. 
Das heisst,
es kommen immer mehr dazu. 

Es sind sind Infos über wichtige Themen im Leben.
Es sind die zentralen Lebensbereiche.

Hier geht es zu allen Infos in Leichter Sprache:

Wo gibt es immer Barrieren? 

Einige Infos und Dienste bleiben wie sie sind.
Wir machen sie nicht barrierefrei:

  • Karten
  • Bau-Pläne oder ähnliches
  • Gesetze 
  • Organigramme.
    Das sind Bilder, die zeigen, wie eine Firma oder eine Behörde aufgebaut ist.
    Wie ein Stammbaum:
    Zuoberst ist der Chef oder die Chefin,
    darunter die Abteilungen und Teams.
  • PDFs, wenn die Info auch auf der Webseite direkt steht.
  • PDFs vor Sommer 2025.
  • Videos vor 2024 haben keine Untertitel.
    Wir übersetzen sie auch nicht in Gebärdensprache. 

Wir machen Prüfungen  und Berichte

Wir wollen prüfen,
wie gut unsere Webseite zugänglich ist. 

Wir schreiben hier auf, was wir finden. 

Das machen wir immer wieder.

Sie kommen nicht weiter? 

Kontakt

Staatskanzlei – Digitale Verwaltung, Barrierefreiheit

E-Mail

barrierefrei@sk.zh.ch
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