Produktsicherheit sicherstellen

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Stellen sie Produkte her, importieren oder verkaufen sie? Dann tragen Sie die Verantwortung dafür, dass diese sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Seite zeigt Ihnen, welche Massnahmen erforderlich sind und wie Sie Ihre Produkte korrekt kennzeichnen und dokumentieren.

Das Wichtigste in Kürze

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte:

  • Keine Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten darstellen
  • Korrekt gekennzeichnet sind (Etiketten, Warnhinweise, Gebrauchsanweisungen)
  • Nachvollziehbar dokumentiert sind
  • Gesetzlichen Normen und Standards entsprechen

Besonders relevant ist dies bei Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen, Spielzeug, kosmetischen Produkten oder technischen Geräten.

Bei Problemen müssen Produkte unter Umständen zurückgerufen werden.

Voraussetzungen, Vorgaben und Formalitäten

Zu beachten sind insbesondere folgende rechtliche Grundlagen:

  • Produktsicherheitsgesetz (PrSG): Allgemeine Anforderungen an Produktsicherheit
  • Lebensmittelgesetz (LMG): Spezifische Anforderungen für Lebensmittel
  • Branchenspezifische Vorschriften: Je nach Produktkategorie (z. B. Spielzeugverordnung, Kosmetikverordnung)
  • Pflicht zur Selbstkontrolle im Betrieb: Regelmässige Überprüfung der Produktqualität

Unternehmen müssen ausserdem die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte gewährleisten – d. h., sie müssen nachvollziehen können, woher die Produkte kommen und wohin sie gehen.


Wichtige Hinweise:

  • Die Verantwortung für Produktsicherheit liegt beim Hersteller oder Inverkehrbringer – nicht beim Käufer.
  • Sicherheitsmängel können zu Bussgeldern, Produktrückrufen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Dokumentation ist entscheidend – halten Sie alle Prüfungen, Tests und Massnahmen schriftlich fest.

So gehen Sie vor

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bestimmen Sie, welcher Produktkategorie Ihre Produkte angehören:

  • Lebensmittel
  • Gebrauchsgegenstände (z. B. Möbel, Textilien, Elektronik)
  • Spielzeug
  • Kosmetische Produkte

Die Kategorie bestimmt die geltenden Gesetze und Vorschriften.   

Informieren Sie sich über die geltenden Anforderungen:

  • Kantonale Vorgaben: Kontaktieren Sie das Kantonale Labor Zürich
  • Bundesvorgaben: Beachten Sie die Richtlinien des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI)
  • Internationale Normen: CE-Kennzeichnung, harmonisierte Standards

Lassen Sie sich von Fachleuten oder Branchenverbänden beraten. 

Implementieren Sie regelmässige Selbstkontrollmassnahmen:

  • Eingangskontrollen: Überprüfung von Rohstoffen und Zulieferprodukten
  • Produktionsüberwachung: Kontrollen während des Herstellungsprozesses
  • Endkontrollen: Überprüfung des fertigen Produkts vor dem Verkauf
  • Lagerbedingungen: Korrekte Lagerung, um Qualitätsverluste zu vermeiden

Dokumentieren Sie jede Kontrolle schriftlich.  

Führen Sie eine vollständige Dokumentation:

  • Herkunftsangaben: Wo kommen die Rohstoffe her?
  • Rückverfolgbarkeit: Welche Charge ist wann produziert worden?
  • Testergebnisse: Protokolle von Sicherheitstests und Kontrollen
  • Vertriebsweg: An wen wurde das Produkt verkauft?

Diese Dokumentation ist bei Behördenüberprüfungen erforderlich.  

Bei Fragen oder zur Überprüfung Ihrer Massnahmen kontaktieren Sie die zuständigen Behörden:

  • Lebensmittel/Gebrauchsgegenstände: Kantonales Labor Zürich
  • Technische Sicherheit: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
  • Spielzeug/Kosmetik: Spezialisierte Fachstellen

Die Behörden können Sie beraten und helfen, Ihre Betriebe zu optimieren.  

Falls Sie einen Sicherheitsmangel an Ihrem Produkt entdecken oder gemeldet bekommen, müssen Sie sofort handeln:

  • Benachrichtigen Sie die zuständigen Behörden unverzüglich
  • Führen Sie einen Produktrückruf durch, wenn nötig
  • Informieren Sie betroffene Kundinnen und Kunden transparent
  • Dokumentieren Sie alle Massnahmen

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonales Labor

Adresse

Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
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Telefon

+41 43 244 71 00

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