Onlinehandel betreiben

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Für den Betrieb eines Onlineshops brauchen Sie keine spezifische Bewilligung. Welche Vorschriften für Sie gelten, hängt von Ihrem Angebot, Ihrer Zielgruppe und Ihren Zielmärkten ab. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen, welche nicht abschliessend sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für einen Onlineshop an sich brauchen Sie keine spezifische Bewilligung.
  • Welche Vorschriften gelten, hängt von den Produkten ab, die Sie zum Verkauf anbieten.
  • Beim Verkauf von Produkten sind die Produktsicherheit bzw. die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Produktsicherheit (PrSG) einzuhalten.
  • Zusätzlich müssen Anforderungen an den Datenschutz und Preistransparenz erfüllt sein.
  • Onlineshops unterliegen der Impressumspflicht.
  • Ein Handelsregistereintrag kann in bestimmten Fällen sinnvoll oder notwendig sein.

Voraussetzungen und Vorgaben

Produktsicherheit

Alle Produkte, die Sie verkaufen, müssen die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Produktsicherheit (PrSG) erfüllen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist Ansprechpartner für die allgemeine Produktsicherheit und Preisbekanntgabe. Daher wenden Sie sich bei Fragen direkt an das SECO. Bei Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen, Kosmetika und Chemikalien ist im Kanton Zürich auch das Kantonale Labor relevant.

Preistransparenz

Die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) schreibt vor, wie Sie Preise in Ihrem Onlineshop auszeichnen müssen. Zeigen Sie immer den Gesamtpreis an – inklusive Mehrwertsteuer (MWST) und allfälliger Versandkosten. Versteckte Kosten, die erst im Checkout auftauchen, sind nicht zulässig.

Impressumspflicht und Datenschutz

Das Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Impressum muss leicht auffindbar sein, z. B. über einen Link im Footer. Folgende Angaben sind notwendig:

  • Name/Firmenname (bei juristischen Personen gemäss Handelsregister).
  • Physische Adresse (Strasse, PLZ, Ort – kein reines Postfach).
  • Elektronische Kontaktadresse (E-Mail).
  • Ggf. Unternehmensidentifikationsnummer(UID).

Die Datenschutzerklärung informiert Ihre Kundschaft darüber, welche Daten Sie erheben und wie Sie diese bearbeiten. Sie ist gemäss des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) erforderlich, sofern Personendaten bearbeitet werden. Wenn Sie Kundinnen und Kunden in der Europäischen Union (EU) bedienen, gilt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Bei Fragen wenden Sie sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).  

So gehen Sie vor

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Definieren Sie klar Ihr Geschäftsmodell und Produktsortiment:

  • Welche Produkte oder Dienstleistungen verkaufen Sie?
  • Zielregion: Schweiz, Europa oder weltweit?
  • Unterliegen Ihre Produkte branchenspezifischen Vorschriften?

Dies beeinflusst alle nachfolgenden Anforderungen.   

Wählen Sie eine geeignete E-Commerce-Plattform:

  • Zahlungsarten: Kreditkarte, Banküberweisung, PayPal etc.
  • Shop-Lösungen: Shopify, WooCommerce, Magento
  • Sicherheit: Achten Sie auf SSL-Verschlüsselung (HTTPS)
  • Datenschutz: Prüfen Sie die Datenschutzrichtlinien des Plattformbetreibers

Integrieren Sie folgende Elemente in Ihren Shop:

  • Impressum: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse deutlich sichtbar
  • Datenschutzerklärung: Wie Sie Kundendaten verarbeiten und schützen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Rückgabe, Garantie, Zahlungsbedingungen
  • Transparente Preisangaben: Alle Kosten inklusive MWST (Mehrwertsteuer) anzeigen

Lassen Sie diese Texte von einem Rechtsanwalt prüfen.  

Wählen Sie sichere und kundenfreundliche Verfahren:

  • Zahlungsarten: Kreditkarte, Banküberweisung, PayPal etc.
  • Sicherheit: Zertifizierte Zahlungsanbieter nutzen (z. B. PCI-DSS-konform)
  • Versand: Mit Versicherung versenden, Tracking-Informationen bereitstellen
  • Rückgaben: Klarheit über Rückgaberecht und -prozess

Sicherer Zahlungsverkehr ist entscheidend für Kundenvertrauen.  

Klären Sie mit der Steuerverwaltung folgende Punkte:

  • Mehrwertsteuer (MWST): Registrierungspflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz
  • Grenzüberschreitende Verkäufe: Besondere Regelungen für EU/Ausland
  • Buchhaltung: Dokumentation aller Transaktionen
  • Gewinnsteuern: Fallende monatliche oder jährliche Abrechnung

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.

Kontakt

Amt für Wirtschaft – Standortförderung

Adresse

Walchestrasse 19
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 49 92


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8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

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