Aussenwerbung installieren
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Wenn Sie Werbung im öffentlichen Raum oder an Gebäuden anbringen möchten, müssen Sie die baurechtlichen und kommunalen Vorschriften des Kantons Zürich beachten. Möchten Sie Werbung ausserhalb Ihres eigenen Grundes anbringen, benötigen Sie überdies die Zustimmung der betroffenen Eigentümerschaft. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für die Installation von Aussenwerbung.
Das Wichtigste in Kürze
- Aussenwerbung umfasst etwa Leuchtreklamen, Fassadenbeschriftungen, Werbetafeln und temporäre Werbeanlagen.
- Je nach Standort benötigen Sie möglicherweise eine Baubewilligung.
- In jedem Fall muss der Eigentümer des betroffenen Landes einverstanden sein.
- Zustimmung der Gemeinde kann erforderlich sein.
- Gestaltungsvorschriften müssen eingehalten werden.
Voraussetzungen für die Installation von Aussenwerbung
Je nach Standort Ihrer geplanten Aussenwerbung können folgende Dokumente und Genehmigungen erforderlich sein:
- Baubewilligung: Bei den meisten Aussenwerbungsanlagen ist eine Baubewilligung notwendig. Diese beantragen Sie beim Kanton oder der zuständigen Gemeinde.
- Zustimmung der Gemeinde: Einige Gemeinden haben zusätzliche Anforderungen oder Richtlinien für Werbeanlagen im öffentlichen Raum.
- Gestaltungsvorschriften: Viele Gemeinden regeln die Form, Grösse und Ausgestaltung von Werbeanlagen. Erkundigen Sie sich vor der Planung bei Ihrer Gemeinde nach den lokalen Vorgaben. Insbesondere in der Nähe von Verkehrswegen stellt die Verkehrssicherheit besondere Anforderungen an die Gestaltung von Werbeanlagen. Es kann sein, dass auf der Basis von § 240 PBG Aussenwerbung an bestimmten Standorten vollkommen unmöglich ist.
- Vereinbarung oder Bewilligung: Wenn Sie Aussenwerbung auf Grundstücken Dritter anbringen wollen, ist eine ausdrückliche Genehmigung oder Vereinbarung empfehlenswert. Handelt es sich um ein Grundstück der öffentlichen Hand, kann eine Konzession oder eine Bewilligung erforderlich sein.
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Klären Sie, welche Art von Aussenwerbung Sie installieren möchten (z. B. Leuchtreklame, Fassadenbeschriftung). Dies beeinflusst, welche Vorschriften relevant sind.
Prüfen Sie mit Ihrer Gemeinde:
- Welche Bewilligungen sind erforderlich?
- Welche Gestaltungsvorschriften gelten am geplanten Standort?
- Gibt es Einschränkungen bezüglich Grösse oder Material?
Sofern Sie Aussenwerbung auf öffentlichem Grund anbringen möchten, setzen Sie sich mit dem zuständigen Gemeinwesen in Kontakt, in der Regel entweder mit der Gemeinde oder mit dem kantonalen Tiefbauamt.
Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Dies umfasst typischerweise:
- Baubewilligungsformular
- Pläne und Zeichnungen der geplanten Aussenwerbung
- Angaben zum Material und zur Beleuchtung (falls zutreffend)
- Nachweise zur Einhaltung der Gestaltungsvorschriften
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Links
Kontakt
Tiefbauamt – Strasseninspektorat