Gewerbebewilligungen und Meldepflichten
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In der Schweiz herrscht grundsätzlich Wirtschaftsfreiheit. Sprich: Jede und jeder darf prinzipiell eine privatwirtschaftliche Tätigkeit frei ausüben. Jedoch sind einige Arten von Unternehmen und Vorhaben bewilligungs- oder meldepflichtig. Klären Sie frühzeitig ab, welche Anforderungen für Ihr Vorhaben gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht alle Unternehmungen sind frei – einige benötigen eine Bewilligung oder müssen gemeldet werden.
- Einen Überblick über die wichtigsten Gewerbe- und Betriebsbewilligungen finden Sie auf der kantonalen Übersichtsseite.
- Die Anforderungen hängen von Ihrer Branche und der Art des Vorhabens ab.
- Die Standortgemeinde ist in vielen Fällen die erste Anlaufstelle.
- Kontaktieren Sie auch Ihren Berufs- oder Branchenverband für Unterstützung.
Typische Bereiche mit Bewilligungs- oder Meldepflicht
Bewilligungs- oder Meldepflichten existieren in verschiedenen Branchen und Bereichen, insbesondere in Folgenden:
- Gewerbe & Industrie
- Waren & Handel
- Finanzwesen & Geldspiele
- Gesundheit
- Bildung & Betreuung
- Tiere
- Landwirtschaft
- Verkehr
- Veranstaltungen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der kantonalen Website Übersicht zu Gewerbe- und Betriebsbewilligungen.
Unterstützung bei der Suche nach den zuständigen Stellen
Die Fachstelle Unternehmensentlastung im Amt für Wirtschaft unterstützt Sie bei der Suche nach den zuständigen Behörden und Anlaufstellen für Ihr Vorhaben:
Fachstelle Unternehmensentlastung:
Amt für Wirtschaft
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Überprüfen Sie, in welchem Bereich oder welcher Branche Ihr Vorhaben tätig ist. Existiert eine Bewilligungs- oder Meldepflicht?
Die Übersicht zu Gewerbe- und Betriebsbewilligungen hilft Ihnen dabei.
Klären Sie frühzeitig ab, welche spezifischen Anforderungen für Ihr Vorhaben gelten.
Kontaktieren Sie hierzu Ihre Standortgemeinde und Ihren Berufs- oder Branchenverband.
Ermitteln Sie, welche Behörden für Ihr Vorhaben zuständig sind. Die kantonale Übersichtsseite kann Ihnen hierzu behilflich sein.
Reichen Sie Ihren Bewilligungsantrag oder Ihre Meldung bei der zuständigen Behörde ein.
Weitere Informationen
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
Kontakt
Amt für Wirtschaft – Standortförderung
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr