Nachfolge regeln
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Sie möchten Ihr Unternehmen übergeben? Diese Seite zeigt Ihnen alle wichtigen Schritte.
Das Wichtigste in Kürze
- Planen Sie Ihre Nachfolge frühzeitig und finden Sie eine Person, die Sie in der Nachfolge begleitet.
- Wählen Sie das passende Nachfolgemodell (Familie, Mitarbeitende, externer Verkauf).
- Analysieren Sie ihr Unternehmen und nehmen Sie bei Bedarf Optimierungen vor.
- Beziehen Sie Fachpersonen früh ein (Steuern, Recht, Notariat).
- Melden Sie Änderungen dem Handelsregister.
Voraussetzungen und Vorgaben
Je nach Rechtsform und Nachfolgemodell bedarf es unterschiedlicher Entscheide und Verträge. Bei Kapitalgesellschaften können Änderungen im Verwaltungsrat, in der Geschäftsführung oder bei den Beteiligungsverhältnissen nötig werden. Bei Personengesellschaften und Einzelfirmen ist besonders auf die persönliche Haftung, Verträge und steuerliche Übergänge zu achten. Wird die Nachfolge mit Sitz, Firma oder Zweckänderungen kombiniert, sind zusätzliche Handelsregisteranpassungen notwendig.
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
Bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) können sich folgende Punkte ändern:
- Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung
- Die Zeichnungsberechtigung von Personen
- Die Anteile an der Gesellschaft
- Die Statuten oder der Gesellschaftsvertrag
Personengesellschaften und Einzelfirmen
Bei Partnerschaften oder Einzelfirmen müssen Sie besonders achten auf:
- Die persönliche Haftung der neuen Eigentumsinhaber oder Eigentumsinhaberin
- Bestehende Verträge mit Geschäftspartnern
- Steuerliche Übergänge
Nachfolgemodelle
Wählen Sie das Modell, das zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt. Es gibt drei gängige Wege:
Familieninterne Nachfolge:
- Das Unternehmen bleibt in der Familie.
- Sprechen Sie frühzeitig offen miteinander – nicht nur über Zahlen, Rollen und Verantwortung, sondern auch über Wünsche, Erwartungen und Zukunftsvorstellungen.
- Beachten Sie die steuerlichen Folgen, z. B. Erbschafts- und Schenkungssteuer.
- Übergabe an Mitarbeitende
Mitarbeitende übernehmen das Unternehmen (betriebsinterne Nachfolge)
- Dieses Modell bietet Stabilität: Das Team kennt das Unternehmen und übernimmt gemeinsam Verantwortung für die Zukunft.
- Klären Sie frühzeitig, ob die Übernahme finanziell möglich ist.
Verkauf an externe Personen oder Unternehmen
- Das Unternehmen wird an Dritte verkauft.
- Neue Eigentümerschaften bringen oft neue Perspektiven, können aber auch einen Kulturwandel mit sich bringen.
- Wählen Sie die Nachfolge sorgfältig aus und kommunizieren Sie transparent mit Mitarbeitenden, Kundschaft und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern.
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Formulieren Sie Ihre Wünsche und Ziele: Wann möchte ich das Unternehmen übergeben? An wen soll es gehen? Mögliche Nachfolgemodelle sind:
- Familieninterne Nachfolge
- Übergabe an Mitarbeitende
- Verkauf an externe Person oder Unternehmen
Veranlassen Sie eine gründliche Analyse Ihres Unternehmens. Dies umfasst die finanzielle Gesundheit, Organisation und Buchführung.
Aus der Analyse ergeben sich mögliche Massnahmen: Umstrukturierungen, Organisationsänderungen oder andere Optimierungen, um das Unternehmen auf die Nachfolge vorzubereiten.
Wichtige Punkte, die Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater frühzeitig klären sollten:
- Altersvorsorge und private Vermögensicherung
- Finanzierung der Übernahme (Darlehen, Eigenkapital)
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Umstrukturierungen des Vermögens
Eine wirkungsvolle und transparente Kommunikation ist entscheidend für den Erfolg der Übertragung und das Vertrauen aller beteiligten Parteien.
Informieren Sie wichtige Anspruchsgruppen frühzeitig und abgestimmt, insbesondere:
- Mitarbeitende
- Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Kundschaft
- Banken und Investoren
Melden Sie alle erforderlichen Änderungen (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Beteiligungen, Statuten oder Firma) beim Handelsregister an:
- Wechsel im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung
- Änderungen von Zeichnungsberechtigungen
- Anpassungen der Statuten
- Änderungen der Firma oder des Sitzes
- Übertragungen von Beteiligungen
Anlaufstelle
Schweizer Dachverband für Unternehmensnachfolge – CHDU
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
Kontakt
Amt für Wirtschaft – Standortförderung
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