EG AVIG Programm akkreditieren
Anleitung
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Voraussetzungen prüfen
Bitte beachten Sie vor der Einreichung eines entsprechenden Akkreditierungsbegehrens folgende Voraussetzungen:
- ein Programm muss einen minimalen Beschäftigungsumfang von 50 Prozent für die teilnehmende Person umfassen
- das Programm muss auf die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sein
- das Programm muss einen Qualifizierungsanteil beinhalten
- das Programm muss auch für Teilnehmende aus anderen Gemeinden zugänglich sein
- das Programm muss SVOAM-zertifiziert sein (ggf. ist auch eine andere vom AWA anerkannte Zertifizierungsstelle möglich)
Weiterführende Informationen
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Ablauf der Akkreditierung
- Die Gemeinde oder der Gemeindeverband schlagen einen neuen Programmanbieter vor.
- Der Programmanbieter reicht bei der Abteilung Qualifizierung für Stellensuchende (QuS) des AWA ein Gesuch zur Vorprüfung ein.
- Eine Arbeitsgruppe entscheidet über die die Subventionierung des Programms im Rahmen von EG AVIG. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialkonferenz des Kantons Zürich, der Städte Zürich und Winterthur, dem kantonalen Sozialamt und dem AWA.
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Entscheid und weiterer Ablauf
Nach dem Entscheid der Arbeitsgruppe leitet die Abteilung Qualifizierung für Stellensuchende des AWA diesen dem Gesuchsteller weiter und leitet die folgenden Schritte ein.
Das Angebot wird anschliessend in der EG-AVIG Angebotsübersicht aufgeführt und kann verwendet werden.
Kontakt
Amt für Wirtschaft & Arbeit
Abteilung Qualifizierung für Stellensuchende
Lagerstrasse 107
8090 Zürich
Telefon: +41 43 259 46 46
E-Mail: qus@vd.zh.ch
Kontakt
Amt für Wirtschaft & Arbeit - Abteilung Qualifizierung für Stellensuchende