Beitragszeiten aus der Schweiz übertragen

Wenn Sie in der Schweiz arbeitstätig waren, können Sie diese Arbeitszeit an die Beitragszeit in einem EU-/EFTA-Land anrechnen lassen. Dafür benötigen Sie das Formular PD U1 aus der Schweiz.

Dafür gehen Sie folgendermassen vor.

Anleitung

  1. Bereiten Sie folgende Unterlagen vor

    Vorteile:

    • Lohnabrechnungen oder Lohnjournale der letzten drei Jahre
    • Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte
    •  Formular «Antrag auf Ausstellung eines PD U1»
       

    Vorteile:

    • Formular(e) «Arbeitgeberbescheinigung international»

      Dieses Formular müssen Ihre Schweizer Arbeitgeber ausfüllen.

      Für wie viele Jahre Sie Ihre Arbeitstätigkeit in der Schweiz belegen müssen, ist je nach Land unterschiedlich.

      Informationen dazu finden Sie auf der zweiten Seite des Formulars.
  2. Wählen Sie eine Arbeitslosenkasse in der Schweiz

    Falls Sie bereits in der Schweiz eine Arbeitslosenentschädigung bezogen haben, müssen Sie das PD U1 zwingend von dieser Arbeitslosenkasse erstellen lassen. Ansonsten können Sie die Arbeitslosenkasse in Ihrem Wohnkanton frei wählen.

  3. Reichen Sie alle nötigen Unterlagen ein

    Senden Sie alle nötigen Unterlagen an die gewählte Arbeitslosenkasse. Diese Arbeitslosenkasse wird Ihnen das Formular PD U1 ausstellen, das Sie beim Arbeitsamt Ihres Wohnortes einreichen müssen.

Kontakt

EU-Kompetenzzentrum - RAV Zürich Lagerstrasse

Adresse

Lagerstrasse 107
8004 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 65 65

E-Mail

eures@vd.zh.ch