Insolvenzentschädigung beantragen

Anleitung

  1. Formular herunterladen

    1. Laden Sie das Antragsformular im PDF-Format herunter.
    2. Drucken Sie das Formular aus.
    3. Füllen Sie es vollständig aus.  
    4. Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular.

    Sie finden das Formular auf der Webseite arbeit.swiss des SECO. Verwenden Sie den untenstehenden Link.

  2. Beilagen zusammenstellen

    Stellen Sie folgende Unterlagen zusammen:

    • Forderungseingabe mit Stempel und Unterschrift des zuständigen Konkursamts
    • Kopie der Grenzgängerbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung
    • Kopie des Kündigungsschreibens oder des Schreibens über die Vertragsauflösung vom Konkursamt
    • Kopie des Arbeitsvertrages
    • Kopien der letzten vier ausgestellten Lohnabrechnungen
    • Falls Sie im Stundenlohn beschäftigt waren: Kopien der detaillierten Stundenrapporte der letzten vier Monate bestätigt vom ehemaligen Arbeitgeber
    • Falls Sie Ferien beantragen: Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers über bezogene Ferientage bis zum Austritt (Übertrag Feriensaldo vom vergangenen Jahr separat aufführen)
    • Falls Sie Überstunden beantragen, die Sie in den letzten vier Monaten geleistet haben: Kopien der detaillierten Stundenrapporte der letzten fünf Monate inkl. Saldo bestätigt durch den ehemaligen Arbeitgeber
  3. Formular und Beilagen einreichen

    Beachten Sie bitte:

    Vorteile:

    • Das Formular und die Beilagen müssen aus rechtlichen Gründen per Post eingereicht werden.  Den Eingang der Dokumente per E-Mail können wir nicht akzeptieren.
    • Zuständig ist die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hatte.
    1. Reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit allen Beilagen bitte per Post bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons ein, in welchem der Arbeitgeber seinen Sitz hatte.
    2. Beachten Sie die weiteren Informationen auf dem Formular.
  4. Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Zürich?

    Befindet sich der Sitz des Arbeitsgebers im Kanton Zürich, ist die Arbeitslosenkasse Kanton Zürich zuständig.

    Bei Zuständigkeit der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich

    In diesem Fall reichen Sie das Antragsformular bitte mit allen Beilagen an folgende Postadresse ein:

    Arbeitslosenkasse Kanton Zürich
    Scancenter
    Postfach
    8401 Winterthur

  5. Was geschieht nun?

    Die Arbeitslosenkasse wird die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Sie wird nötigenfalls weitere anfordern.

    Die Arbeitslosenkasse wird umgehend Ihren Anspruch festlegen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontakt

Amt für Arbeit - Arbeitslosenkasse Kanton Zürich

Adresse

Postfach
8401 Winterthur
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 10 00

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
8:00 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 16:30 Uhr

E-Mail

alk@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.afa@vd.zh.ch