Schlechtwetter­entschädigung beantragen

Die Schlechtwetterentschädigung deckt einen Teil der Lohnkosten von wetterbedingten Arbeitsausfällen der betroffenen Arbeitnehmenden in gewissen Branchen. Sie wird für Arbeitsausfälle ausgerichtet, die den Arbeitgebenden infolge Witterung zwingend entstanden sind. Die Entschädigung wird direkt den betroffenen Arbeitgebenden ausbezahlt.

Anleitung

  1. Voraussetzungen klären

    Vorteile:

    • Ein Arbeitsausfall gilt als wetterbedingt, wenn infolge der schlechten Witterung die Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmenden nicht zugemutet werden kann.
    • Der Arbeitsausfall muss mindestens einen halben Tag andauern.
      Es können keine einzelnen Ausfallstunden, sondern nur halbe oder ganze Ausfalltage beantragt werden.
       

    Die kantonale Amtsstelle überprüft anhand eines meteorologischen Kalenders oder anderer geeigneter Unterlagen, ob die Arbeitsausfälle auch wirklich auf die Witterung zurückzuführen sind.

  2. Unterlagen vorbereiten

    Diese drei Formulare müssen Sie für jede Abrechnungsperiode separat ausfüllen:

    Vorteile:

    • Antrag auf Schlechtwetterentschädigung
      (inkl. die relevanten Werkverträge oder eine Auftragsbestätigung, für welche ein wetterbedingter Arbeitsausfall geltend gemacht wird.)
    • Abrechnung über die wetterbedingten Arbeitsausfälle
    • Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden mit Original-Unterschriften der Mitarbeitenden (pro Arbeitsstelle wird ein separater Rapport benötigt)

    Formulare für die Schlechtwetterentschädigung

    Die folgenden Formulare können Sie direkt auf der Plattform arbeit.swiss des SECO herunterladen:

    Vorteile:

    • Abrechnung über die wetterbedingten Arbeitsausfälle
    • Antrag auf Schlechtwetterentschädigung
    • Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung
    • Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden

    Bitte laden Sie die Formulare immer neu herunter, damit Sie sicher die aktuellste Version verwenden.

    Für die erste Abrechnungsperiode benötigt die Arbeitslosenkasse zusätzlich folgende Unterlagen:

    (Diese Unterlagen sind bei weiteren Monaten nicht mehr anzufügen, es sei denn, es hat Änderungen gegeben.)

    Vorteile:

    • Aufstellung der geleisteten und verrechneten Mehr- bzw. Minusstunden der letzten sechs Monate von den einzelnen Mitarbeitenden
    • Wird in Ihrem Betrieb mit Vorholzeiten gearbeitet?
      Falls ja, Aufstellung welche Tage vorgeholt werden und Angaben über die Vorholzeitregelung (Anzahl vorgeholte Minuten pro Tag, wöchentliche Normalarbeitszeit mit und ohne Vorholzeit)
    • Angaben zu Betriebsferien
    • Arbeitet Ihre Firma mit einem Arbeitszeitkalender?
      Bitte Kopie beilegen
    • Welchem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist Ihre Firma angeschlossen?
    • Aufstellung aller Feiertage pro Jahr inkl. Angaben zum Arbeitsschluss vor einem Feiertag
    • An welchen Tagen arbeiten die Teilzeitmitarbeitenden und wie viele Stunden pro Tag? Sind die Einsätze fix geregelt oder können diese variieren?
    • Falls die Firma nach einem Gleitzeitreglement arbeitet, Kopie des Reglements beilegen
    • Angaben der Schultage der Lernenden und Schulferien
    • Falls Sie nicht die Excel-Berechnungstabelle benutzen, benötigen wir eine Aufstellung aller Mitar-beitenden mit folgenden Angaben:
      Name, Vorname, Geburtsdatum, SV-Nummer, Ferienanspruch, Bruttolohn und Angaben zu allfälligen Lohnbestandteilen wie 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus, Provision
  3. Leistungen beantragen

    Der wetterbedingte Ausfall muss dem Amt für Wirtschaft und Arbeit spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats mit dem Formular «Meldung über wetterbedingte Arbeitsausfälle» gemeldet werden (massgebend ist das Datum des Poststempels).

    Amt für Wirtschaft und Arbeit
    Arbeitslosenversicherung
    Schlechtwetter
    Postfach
    8090 Zürich

    Mit der Meldung wird auch die Arbeitslosenkasse gewählt.

    Wählen Sie eine der folgenden Arbeitslosenkassen aus und reichen Sie jeden Monat alle Unterlagen unterschrieben per Post ein. 

    Arbeitslosenkasse Kanton Zürich
    Postfach, 8401 Winterthur
    043 258 64 00

    Arbeitslosenkasse SYNA
    Schwarzseestrasse 7, 1712 Tafers
    026 494 50 40

    UNIA Arbeitslosenkasse
    SC SWE
    Postfach
    8010 Zürich-Mülligen
    schlechtwetter@unia.ch
    044 295 16 16

    Die Arbeitslosenkasse überprüft die Anspruchsvoraussetzungen im Detail und vergütet anschliessend die Schlechtwetterentschädigung.

    Im Kanton Zürich kann Ihnen die Arbeitslosenversicherung alle grundsätzlichen Fragen bezüglich Formulare und Meldungen über wetterbedingten Arbeitsausfall beantworten.

    Für spezifische Fragen zu den Berechnungen und Leistungen, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit
Arbeitslosenversicherung
Postfach
8090 Zürich

Telefon: +41 43 259 26 63
E-Mail: meldung.schlechtwetter@vd.zh.ch

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Arbeitslosenversicherung, Schlechtwetterentschädigung

Adresse

Postfach
8090 Zürich
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Öffnungszeiten

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