Schlechtwetter­entschädigung beantragen

Anleitung

  1. Was ist gedeckt?

    Die Schlechtwetterentschädigung deckt einen Teil der Lohnkosten von wetterbedingten Arbeitsausfällen der betroffenen Arbeitnehmenden in gewissen Branchen. Sie wird für Arbeitsausfälle ausgerichtet, die den Arbeitgebenden infolge Witterung zwingend entstanden sind. Die Entschädigung wird direkt den betroffenen Arbeitgebenden ausbezahlt.

  2. Wie müssen Sie vorgehen?

    1. Der wetterbedingte Ausfall muss der Arbeitslosenversicherung spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats gemeldet werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.
    2. Wird die Schlechtwetterentschädigung von der Arbeitslosen­versicherung bewilligt, müssen Sie nach jeder Abrechnungsperiode (üblicherweise jeden Monat) die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und der gewählten Arbeitslosenkasse einreichen.

    Dieser Entschädigungsanspruch ist innert 3 Monaten nach Beendigung jeder Abrechnungsperiode geltend zu machen.

    Dies gilt auch dann, wenn der Entscheid der Arbeitslosenversicherung für die Bewilligung der Schlechtwetterentschädigung noch hängig ist. Verspätet geltend gemachte Ansprüche erlöschen.

  3. Klären Sie die Voraussetzungen

    Vorteile:

    • Ein Arbeitsausfall gilt als wetterbedingt, wenn infolge der schlechten Witterung die Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmenden nicht zugemutet werden kann.
    • Der Arbeitsausfall muss mindestens einen halben Tag andauern. Es können keine einzelnen Ausfallstunden, sondern nur halbe oder ganze Ausfalltage beantragt werden.
       

    Die Arbeitslosenversicherung überprüft anhand eines meteorologischen Kalenders oder anderer geeigneter Unterlagen, ob die Arbeitsausfälle auch wirklich auf die Witterung zurückzuführen sind.

  4. Wählen Sie eine Arbeitslosenkasse

    Mit der Meldung des wetterbedingten Arbeitsausfalls müssen Sie auch eine Arbeitslosenkasse angeben.

    Wählen Sie eine der folgenden Arbeitslosenkassen aus und reichen Sie jeden Monat alle Unterlagen unterschrieben per Post ein. 

    Arbeitslosenkasse Kanton Zürich
    Postfach, 8401 Winterthur
    043 258 64 00

    Arbeitslosenkasse SYNA
    Schwarzseestrasse 7, 1712 Tafers
    026 494 50 40

    UNIA Arbeitslosenkasse
    SC SWE
    Postfach
    8010 Zürich-Mülligen
    schlechtwetter@unia.ch
    044 295 16 16

    Die Arbeitslosenkasse überprüft die Anspruchsvoraussetzungen im Detail und vergütet anschliessend die Schlechtwetterentschädigung.

  5. Bereiten Sie die Unterlagen vor

    Für die erste Meldung von Arbeitsausfall aufgrund Schlechtwetter sowie für den Antrag und die Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung benötigen Sie diese Formulare:

    Vorteile:

    • Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall
    • Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung, darin enthalten auch den Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden. 

    Antrag und Abrechnung sowie den Rapport müssen Sie für jede Abrechnungs­periode separat ausfüllen. Der Rapport muss Originalunterschriften der Mitarbeitenden ausweisen. Pro Arbeitsstelle wird ein separater Rapport benötigt.

    Formulare für die Schlechtwetterentschädigung

    Die folgenden Formulare können Sie direkt auf der Plattform arbeit.swiss des SECO herunterladen:

    Vorteile:

    • Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall
    • Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung, inkl. Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden
    • Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung

    Bitte laden Sie die Formulare immer neu herunter, damit Sie sicher die aktuellste Version verwenden.

    Unterlagen für die Arbeitslosenkasse

    Unter dem Punkt 07 weiter unten finden Sie die Liste von Unterlagen, welche sie der Arbeitslosenkasse mit dem ersten Antrag und der Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung einreichen müssen.

  6. Reichen Sie die Meldung ein

    Der wetterbedingte Ausfall muss der Arbeitslosenversicherung mit dem Formular «Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall» gemeldet werden.

    Die Meldung muss spätestens am 5. Tag des folgenden Kalender­monats gemeldet werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.

    Meldung per Post an Arbeitslosenversicherung

    Bitte reichen Sie Ihre Meldung an die folgende Postadresse ein.

    Amt für Arbeit

    Adresse

    Postfach
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Postadresse der Arbeitslosenversicherung

    Amt für Arbeit
    Arbeitslosenversicherung
    Schlechtwetter
    Postfach
    8090 Zürich

  7. Reichen Sie den Entschädigungsantrag Ihrer Arbeitslosenkasse ein

    Bitte beachten Sie

    Der Entschädigungsanspruch ist innert 3 Monaten nach Beendigung jeder Abrechnungsperiode geltend zu machen.

    Dies gilt auch dann, wenn der Entscheid der Arbeitslosenversicherung für die Bewilligung der Schlechtwetterentschädigung noch hängig ist. Verspätet geltend gemachte Ansprüche erlöschen.

    Erste Abrechnungsperiode

    Für die erste Abrechnungsperiode benötigt die Arbeitslosenkasse zusätzlich zum Formular «Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung» die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen. 

    Vorteile:

    • Aufstellung der geleisteten und verrechneten Mehr- bzw. Minusstunden der letzten sechs Monate von den einzelnen Mitarbeitenden
    • Wird in Ihrem Betrieb mit Vorholzeiten gearbeitet? Falls ja, legen sie eine Aufstellung darüber, welche Tage vorgeholt werden, sowie Angaben über die Vorholzeitregelung bei (Anzahl vorgeholte Minuten pro Tag, wöchentliche Normalarbeitszeit mit und ohne Vorholzeit)
    • Angaben zu Betriebsferien
    • Arbeitet Ihre Firma mit einem Arbeitszeitkalender? Wenn ja, bitte Kopie beilegen
    • Welchem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist Ihre Firma angeschlossen?
    • Aufstellung aller Feiertage pro Jahr inkl. Angaben zum Arbeitsschluss vor einem Feiertag
    • An welchen Tagen arbeiten die Teilzeitmitarbeitenden und wie viele Stunden pro Tag? Sind die Einsätze fix geregelt oder können diese variieren?
    • Falls die Firma nach einem Gleitzeitreglement arbeitet, Kopie des Reglements beilegen
    • Angaben der Schultage der Lernenden und Schulferien

    Falls Sie nicht die Excel-Berechnungstabelle benutzen, benötigt die Arbeitslosenkasse auch eine Aufstellung aller Mitarbeitenden mit folgenden Angaben:

    Vorteile:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • SV-Nummer
    • Ferienanspruch
    • Bruttolohn und Angaben zu allfälligen Lohnbestandteilen wie 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus, Provision

    Folgende Abrechnungsperioden

    Diese Unterlagen sind bei weiteren Monaten nicht mehr anzufügen, es sei denn, es haben sich Änderungen ergeben.

Kontakt

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Amt für Arbeit - Arbeitslosenversicherung, Schlechtwetterentschädigung

Adresse
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 26 40

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

E-Mail
meldung.schlechtwetter@vd.zh.ch

Arbeitslosenkasse Kanton Zürich - Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung

Adresse
Postfach 474
8405 Winterthur
Route (Google)
Telefon
+41 43 258 10 92

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag
8:00 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 16:30 Uhr

E-Mail
kae-swe@vd.zh.ch

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.afa@vd.zh.ch