Kurzarbeit voranmelden & Entschädigung beantragen

Anleitung

  1. Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung

    In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können Unternehmen im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden die Arbeitszeit vorübergehend ganz oder teilweise reduzieren, um Kündigungen zu vermeiden.

    Die Arbeitslosenversicherung deckt über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten der betroffenen Arbeitnehmenden. Die Kurzarbeitsentschädigung wird Ihnen als Unternehmen ausbezahlt. Arbeitnehmende erhalten 80 Prozent des Lohnausfalls.

    Arbeitsausfälle müssen:

    Vorteile:

    • mindestens zehn Prozent der Arbeitsstunden des ganzen Betriebs oder einer anerkannten Betriebsabteilung ausmachen (pro Abrechnungsperiode)
    • wirtschaftliche Gründe haben
    • unvermeidbar sein
    • vorübergehend sein

    Arbeitsausfälle dürfen nicht:

    Vorteile:

    • betriebsüblich oder wiederkehrend sein
    • branchen- oder berufsüblich sein

    Beachten Sie:

    Vorteile:

    • Arbeitnehmende, die mit der Kurzarbeit nicht einverstanden sind, können nicht dazu verpflichtet werden

    Weiterführende Informationen zur Anspruchsberechtigung

    Konsultieren Sie die Plattform arbeit.swiss des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für detaillierte Informationen zur Kurzarbeits­entschädigung und aktuelle Vorgaben des Bundesrats.

  2. Voranmeldung von Kurzarbeit

    • Holen Sie zuerst das Einverständnis aller von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden ein. Sie müssen auf dem Formular bestätigen, dass die von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden mit der Einführung von Kurzarbeit einverstanden sind.
    • Wählen sie die Arbeitslosenkasse aus, bei der Sie Kurzarbeits­entschädigung beziehen wollen. Sie müssen sie im Formular angeben:
    • Legen Sie das Organigramm des Gesamtbetriebes bei. Geben Sie bei Betriebsabteilungen auch die Anzahl der Mitarbeitenden pro Organisationseinheit an.

    Voranmeldefrist

    Die Voranmeldung muss 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit eingereicht werden.

    Als Datum der Einreichung gilt das Datum der Online-Einreichung  im eService des SECO).

    Voranmeldung einreichen

    Bitte reichen Sie die Voranmeldung online ein. Das SECO stellt dazu den «eService Voranmeldung Kurzarbeit» bereit.

    Während der Systemunterbrechung des Job-Rooms vom 19. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 können Sie uns das ausgefüllte Formular auch per E-Mail oder per Post senden.

    Postadresse:

    Amt für Arbeit
    Arbeitslosenversicherung
    Voranmeldung von Kurzarbeit
    Postfach
    8090 Zürich

    E-Mail:

    voranmeldung.kurzarbeit@vd.zh.ch

    Bei technischen Fragen zum Jobroom, zu den eServices sowie zu Problemen bei der Anmeldung im Jobroom:

    Wenden Sie sich an jobroom@alv.admin.ch oder nutzen Sie das Kontaktformular der Plattform arbeit.swiss.

  3. Verfügung der Arbeitslosenversicherung

    • Sie erhalten eine Verfügung der Arbeitslosenversicherung, die Ihnen mitteilt, ob die Kurzarbeit bewilligt wurde.
    • Wenn Sie fehlende Angaben nachreichen müssen, werden Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch dazu aufgefordert.
    • Die Verfügung wird auch der Arbeitslosenkasse mitgeteilt, die Sie bei der Voranmeldung von Kurzarbeit gewählt haben.
  4. Antrag & Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung

    • Wenn Sie Kurzarbeitsentschädigung geltend machen wollen, müssen Sie diese bei der Arbeitslosenkasse beantragen.
    • Sie müssen der Arbeitslosenkasse das Formular Antrag & Abrechnung Kurzarbeit einreichen.

    Welche Arbeitslosenkasse?

    • Wenn Sie bei der Voranmeldung von Kurzarbeit die Arbeitslosenkasse Kanton Zürich gewählt haben, konsultieren Sie die unten stehenden Informationen.
    • Haben Sie die Arbeitslosenkassen Unia oder Syna gewählt, informieren Sie sich auf deren Webseiten: www.alk.unia.ch, www.syna.ch 

    Fragen zur Abrechnung bei der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich:

    Callcenter Arbeitslosenkasse
    043 258 10 00, kae-swe@vd.zh.ch

    Antrag & Abrechnung einreichen

    Bitte reichen Sie Antrag & Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung online ein. Das SECO stellt dazu den «eService Antrag / Abrechnung Kurzarbeit» bereit.

    Bei technischen Fragen zum Jobroom, zu den eServices sowie zu Problemen bei der Anmeldung im Jobroom:

    Wenden Sie sich an jobroom@alv.admin.ch oder nutzen Sie das Kontaktformular der Plattform arbeit.swiss.

Kontakt

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Amt für Arbeit – Arbeitslosenversicherung, Voranmeldung von Kurzarbeit

Adresse
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 26 40

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

E-Mail
voranmeldung.kurzarbeit@vd.zh.ch

Arbeitslosenkasse Kanton Zürich – Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung

Adresse
Postfach 474
8405 Winterthur
Route (Google)
Telefon
+41 43 258 10 92

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag
8:00 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 16:30 Uhr

E-Mail
kae-swe@vd.zh.ch

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.afa@vd.zh.ch