Domizil einer Stiftung ausserhalb der politischen Gemeinde ändern
Anleitung
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Benötigte Unterlagen
Domizil ändern (neue politische Gemeinde im Kanton Zürich)
Wenn der Sitz der Stiftung nicht in der Stiftungsurkunde festgelegt ist, reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:
- Anmeldung Stiftung, Änderungen
- Protokoll Stiftungsrat
- Domizilannahmeerklärung (bei einer c/o-Adresse)
Zu beachten:
- Wenn der Sitz der Stiftung in der Stiftungsurkunde festgelegt ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Aufsichtsbehörde. Sie meldet die Änderung der Stiftungsurkunde direkt dem Handelsregisteramt.
Domizil ändern (neue politische Gemeinde ausserhalb Kanton Zürich)
Wenden Sie sich sowohl an Ihre jetzige Aufsichtsbehörde wie auch an die neu zuständige Aufsichtsbehörde.
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Einreichen
Anmeldung ablegen
Speichern Sie die ausgefüllte Anmeldung, die Ausweiskopien und alle weiteren nötigen Dokumente auf Ihrem Computer.
Wandeln Sie die Dokumente in das PDF/A-Format um:
Dokumente qualifiziert elektronisch unterschreiben
- Die Anmeldung ist von den zeichnungsberechtigten Personen elektronisch zu unterschreiben. Das folgende Merkblatt erklärt in Ziffer 1, wer unterschreiben muss:
- Die übrigen Dokumente sind von allen Personen elektronisch zu unterschreiben, die diese Dokumente auch physisch unterschreiben müssten.
- Bei öffentlichen Urkunden muss der Notar oder die Notarin eine digitale Ausfertigung der Urkunde anfertigen. Eine digitale Ausfertigung der Urkunde muss nicht mehr zusätzlich qualifiziert elektronisch unterschrieben werden. ACHTUNG: In einigen Kantonen, z.B. im Kanton Zürich, fertigen Notare und Notarinnen keine digitalen Ausfertigungen von öffentlichen Urkunden an. Wenn Sie keine digitale Ausfertigung der öffentlichen Urkunde haben, müssen Sie die Original-Urkunde separat per Post oder bei uns am Schalter einreichen, oder die ganze Handelsregisteranmeldung per Post oder am Schalter einreichen.
Anbieterinnen von qualifizierten elektronischen Signaturen
Eine anerkannte qualifizierte elektronische Signatur kann bei verschiedenen Anbieterinnen bezogen werden:
Unterschriftenblatt erstellen, wenn neue zeichnungsberechtigte Personen eingetragen werden
Wenn neue zeichnungsberechtigte Personen eingetragen werden, muss für jede neue zeichnungsberechtigte Person ein Unterschriftenblatt erstellt werden. So gehen Sie vor:
- Füllen Sie das Unterschriftenblatt aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
- Scannen Sie das Unterschriftenblatt ein und speichern Sie es als PDF/A-Dokument.
- Das Unterschriftenblatt muss elektronisch beglaubigt werden. Entweder durch eine Urkundsperson (Notariat oder Gemeindeammannamt), oder die neue zeichnungsberechtigte Person versieht das Unterschriftenblatt mit einer Erklärung, dass sie die Unterschrift als ihre eigene anerkennt, und versieht das Unterschriftenblatt mit der qualifizierten digitalen Unterschrift (siehe oben).
Elektronisch übermitteln
Die Übermittlung der Dokumente an das Handelsregisteramt muss über die Plattform ZHservices des Kantons Zürich erfolgen oder über die vom Bund anerkannten Zustellplattformen (IncaMail der Schweizerischen Post mit Versandart Einschreiben | PrivaSphere Secure Messaging der Firma PrivaSphere AG):
Einreichen über ZHservices
- Melden Sie sich bei ZHservices an.
- Öffnen Sie das Handelsregister-Eingabeformular und füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
- Laden Sie alle erforderlichen Dokumente auf ZHservices hoch.
- Die Dokumente müssen das Format PDF/A aufweisen und
- qualifiziert elektronisch unterschrieben oder durch eine Urkundsperson elektronisch beglaubigt sein.
- Sie erhalten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Mitteilung:
- sobald die Anmeldung in Bearbeitung ist,
- wenn die Eintragung vorgenommen wurde,
- wenn die Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurde,
- wenn die Anmeldung zurückgewiesen wurde, oder
- wenn die Anmeldung ohne Eintragung als erledigt abgeschrieben wurde.
Anmeldung ausdrucken
Drucken Sie die ausgefüllte Anmeldung aus. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Personen unterschreiben und die zutreffenden Dokumente (sofern erforderlich) angekreuzt sind.
Das folgende Merkblatt erklärt in Ziffer 1, wer unterschreiben muss:
Unterschriftenbeglaubigung bei neuen zeichnungsberechtigten Personen
Wenn neue zeichnungsberechtigte Personen eingetragen werden, so müssen diese Unterschriften beglaubigt sein. Die Beglaubigung kann bei einem Notariat oder einem Gemeindeammannamt erfolgen.
Alle übrigen Dokumente ausdrucken
Drucken Sie alle übrigen Dokumente aus. Sie sind von allen Personen original handschriftlich zu unterschreiben. Das Merkblatt Formelle Anforderungen an die Handelsregisterbelege (siehe oben) erklärt, wer das jeweilige Dokument unterschreiben muss.
Öffentliche Urkunden
Falls Sie öffentlichen Urkunden einreichen müssen, so müssen diese im Original eingereicht werden.
Per Post sendenSenden Sie alle erforderlichen Dokumente an die folgende Adresse:
Handelsregisteramt
Schöntalstrasse 5Route (Google)
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten:
Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr
Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr
Anmeldung ausdrucken
Drucken Sie die ausgefüllte Anmeldung aus. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Personen unterschreiben und die zutreffenden Dokumente (sofern erforderlich) angekreuzt sind.
Das folgende Merkblatt erklärt in Ziffer 1, wer unterschreiben muss:
Unterschriftenbeglaubigung bei neuen zeichnungsberechtigten Personen
Wenn neue zeichnungsberechtigte Personen eingetragen werden, so müssen diese Unterschriften beglaubigt sein.
Die Beglaubigung kann direkt bei uns am Schalter erfolgen oder vorgängig durch eine Urkundsperson (Notariat oder Gemeindeammannamt).
Für eine Beglaubigung bei uns am Schalter müssen die betreffenden Personen persönlich anwesend sein und den Pass, die Identitätskarte oder den gültigen Ausländerausweis vorweisen.
Alle übrigen Dokumente ausdrucken
Drucken Sie alle übrigen Dokumente aus. Sie sind von allen Personen original handschriftlich zu unterschreiben. Das Merkblatt Formelle Anforderungen an die Handelsregisterbelege (siehe oben) erklärt, wer das jeweilige Dokument unterschreiben muss.
Öffentliche Urkunden
Falls Sie öffentlichen Urkunden einreichen müssen, so müssen diese im Original eingereicht werden.
Am Schalter einreichen
Reichen Sie die Anmeldung und alle notwendigen Dokumente bei uns am Schalter ein:
Handelsregisteramt
Schöntalstrasse 5Route (Google)
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten:
Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr
Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr
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Gebühren
Ein Handelsregistereintrag ist kostenpflichtig. Je nach Unternehmensform und Komplexität der Eintragung fallen unterschiedliche Gebühren an.
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Wie es nun weitergeht
Die Prüfung Ihrer Unterlagen dauert in der Regel eine Arbeitswoche. Fehlt etwas, werden wir uns bei Ihnen melden. Sind die Unterlagen komplett, nehmen wir den Eintrag vor. Bis der Eintrag im Register ersichtlich ist, dauert es weitere drei Arbeitstage.
Kontakt
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten:
Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr
Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr
Telefon
Öffnungszeiten Jahresende
Das Handelsregisteramt ist vom 24. Dezember bis und mit 5. Januar 2025 geschlossen. Wir sind in dieser Zeit weder telefonisch noch am Schalter erreichbar.
Eintragungen bis Ende 2024
Bitte reichen Sie die vollständigen und korrekten Belege bis zum 2. Dezember ein, damit die Eintragung sicher noch im Jahr 2024 erfolgen kann. Nach diesem Datum eingehende Geschäfte bearbeiten wir so rasch wie möglich im Rahmen der Kapazitäten.