Betriebsbewilligung für Sicherheitsunternehmen beantragen

Bewilligungspflicht

Private Sicherheitsunternehmen benötigen eine Bewilligung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden, die im Kanton Zürich Sicherheitsdienstleistungen erbringen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Schritt für Schritt

  1. Antrag stellen

    Folgende Unterlagen sind per Post nötig

    • Antragsformular
    • Alle aktuellen Unterlagen gemäss Seite 2 des Antragsformulars. Die Unterlagen dürfen nicht älter als 1 Monat sein. 

    Die Geschäftsführerin, der Geschäftsführer bestätigt mit der Unterschrift auf dem Antrag die Kenntnis über die gesetzlichen Vorgaben und die Sicherstellung der Einhaltung derselben, inklusive Anforderungen an das Personal und die Aus- und Weiterbildung.  

    Für Privatpersonen mit Wohnsitz im Ausland oder Unternehmen mit Sitz im Ausland gilt die Bewilligungspflicht ebenfalls. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  2. Frist und Gebühr

    Der Antrag muss komplett mit allen Beilagen mindestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden. 

    Die Gebühr beträgt 400 Franken. Wir senden Ihnen nach Eingang des Antrags eine Rechnung, die sofort fällig ist.  

  3. Nach der Bewilligungserteilung

    Das bewilligte Unternehmen wird mit der geprüften Geschäftsführerin, dem geprüften Geschäftsführer in der Liste der erteilten Betriebsbewilligungen aufgeführt. 

    Gültigkeitsdauer der Bewilligung

    Die Bewilligung ist unbefristet gültig, solange:

    • Sie die gleiche Person betrifft bzw. das gleiche Sicherheitsunternehmen und die gleiche Geschäftsführerin, der gleiche Geschäftsführer verantwortlich ist
    • Es keine anderen wesentlichen Änderungen gibt
    • Alle Bewilligungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind - ansonsten erlischt sie gemäss Verfügung
    • Kein Entzug der Bewilligung erfolgt

    Sämtliche wesentlichen Änderungen müssen gemeldet werden. 

Kontakt

Sicherheitsdirektion - Gewerbebewilligungen

Adresse

Neumühlequai 8 8090 Zürich
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Öffnungszeiten Schalter & Telefon Neumühlequai 8:


8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.15 Uhr bis 16.00 Uhr