Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung und zum Personalverleih beantragen

Anleitung

  1. Wer muss diese Bewilligung beantragen?

    Private Arbeitsvermittlung 

    • Stellensuchende und Arbeitgebende werden von privaten Unternehmen zum Abschluss von Arbeitsverträgen zusammengeführt.
    • Als private Arbeitsvermittlung sind neben Headhunting und Executive Search insbesondere auch die Vermittlung von Künstlern (inklusive Management) und Artisten, sowie der Betrieb von Modelagenturen zu qualifizieren.
    • Die Tätigkeit erfolgt gegen Entgelt, das heisst der Vermittler erhält im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit Geld oder geldwerte Leistungen.
    • Die Tätigkeit erfolgt regelmässig, das heisst sie wird mit der Bereitschaft angeboten, in einer Mehrzahl von Fällen als Vermittler tätig zu werden, oder innerhalb von zwölf Monaten mindestens zehn mal ausgeübt.

    Personalverleih

    • Ein Arbeitgeber verleiht einem Einsatzbetrieb Arbeitnehmende, indem er diesem wesentliche Weisungsbefugnisse abtritt.
    • Der Verleih erfolgt in der Form der Temporärarbeit (Anstellung von Arbeitnehmenden mit dem ausschliesslichen Zweck des Verleihs an Einsatzbetrieb) oder der Leiharbeit (Anstellung von Arbeitnehmenden mit dem vorrangigen Zweck der Beschäftigung im eigenen Betrieb, wobei ein Verleih an Einsatzbetriebe in einem untergeordneten Umfang möglich ist). 
    • Werden ausschliesslich Inhaber oder Mitbesitzerinnen verliehen, besteht keine Bewilligungspflicht, wofür eine Bestätigung beantragt werden kann.
    • Der Verleih erfolgt gewerbsmässig. Dies ist der Fall, wenn innert zwölf Monaten mehr als zehn Verleihverträge abgeschlossen werden, oder wenn mit der Verleihtätigkeit ein Jahresumsatz von mindestens Fr. 100'000.-- erzielt wird. 

    Gebühren

    Bewilligungen Erteilung Änderung
    Private Arbeitsvermittlung Fr. 825 .-- Fr. 220.--
    Personalverleih Fr. 1'050.-- Fr. 220.--
    Private Arbeitsvermittlung
    und Personalverleih
    Fr. 1'675.-- Fr. 400.--

    Gültigkeitsdauer

    Die Bewilligung wird unbefristet erteilt.

    Änderungen des Firmennamens (Umfirmierung), der Rechtsform (Umwandlung) oder der Adresse (Sitzverlegung) haben eine Bewilligungsänderung zur Folge.

    Konsequenzen bei fehlender Bewilligung

    Wer vorsätzlich ohne die erforderliche Bewilligung Arbeit vermittelt oder Personal verleiht, wird mit Busse bis Fr. 100'000.-- bestraft.

  2. Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte konsultieren Sie für weitere Informationen zu den einzureichenden Dokumenten die Übersichtsseite.

    betriebliche Unterlagen

    • beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister mit Zeichnungsberechtigung der verantwortlichen Person;
    • Mietvertrag;
    • Vermittlungsvertrag/Bestätigung der Kostenlosigkeit der Vermittlung für Stellensuchende;
    • SFV-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern (inkl. Musterverträge) bei Fussballervermittlung
    • Musterverträge Personalverleih;
    • Bestätigung der Unfallversicherung für die Arbeitnehmenden des Personalverleihers;
    • Originalurkunde der Personalverleihkaution.

    persönliche Unterlagen verantwortliche Person

    • Lebenslauf;
    • Kopie eines gültigen Ausweises; bei ausländischen Staatsangehörigen Kopie der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung;
    • Auszug aus dem Betreibungsregister;
    • Auszug aus dem Strafregister;
    • Bestätigung der Steuerbehörde;
    • Ausbildungsnachweise;
    • Arbeitszeugnisse (Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Arbeitserfahrung).
  3. Wie wird die Bewilligung beantragt?

    Bitte reichen Sie Ihr Bewilligungsgesuch wenn möglich per E-Mail an ai@vd.zh.ch ein. Beilagen sind im PDF-Format einzureichen.

    Hinweis: Die Kautionsurkunde muss zwingend im Original per Post eingereicht werden.

    Bitte senden Sie Ihr Bewilligungsgesuch an folgende Adresse:

    Amt für Wirtschaft
    Arbeitsbedingungen
    Vulkanstrasse 106
    8090 Zürich

    Hinweis:

    E-Mailnachrichten mit Anhängen in Office-Dateiformaten (insbesondere *.doc[x] und *.xls[x]) werden durch die Firewall blockiert. Entsprechend bitten wir Sie, ausschliesslich PDF-Dokumente zu übermitteln.

  4. Wie geht es weiter?

    Das Gesuch wird geprüft und bei Fragen oder zusätzlich benötigten Dokumenten erfolgt eine Kontaktaufnahme.

    Sind die Gesuchsunterlagen vollständig, erfolgt der Entscheid der Bewilligungsbehörde innert höchstens 40 Tagen.

    Wird auch eine SECO-Bewilligung beantragt, werden die Gesuchsunterlagen anschliessend durch das AWA elektronisch ans SECO weitergeleitet.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter den nachfolgend aufgeführten Kontaktangaben gerne zur Verfügung.

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen

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Telefon

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