Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)
Auf dieser Seite
Beschreibung
Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) sieht Sonderbestimmungen für einzelne Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden vor.
Kontakt
Amt für Wirtschaft – Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz