Beschreibung
Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) regelt die Rechtsverhältnisse im Bereich der Schuldverhältnisse. Es umfasst Bestimmungen zu Verträgen, unerlaubten Handlungen, ungerechtfertigter Bereicherung und weiteren Obligationen. Der besondere Teil regelt spezifische Vertragsverhältnisse, wie Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkverträge.
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Amt für Wirtschaft – Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz