Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) 2
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Beschreibung
Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) bezweckt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum 18. Altersjahr.
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Amt für Wirtschaft – Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz