Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) 2

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Titel
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) 2
Thema
Lernende
Informationsart
Gesetze / Wegleitungen
Durchführungsart
Selbsthilfe
Anbieter
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Kosten
kostenlos
Kostendetails
kostenlos

Beschreibung

Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) bezweckt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum 18. Altersjahr.

Kontakt

Amt für Wirtschaft – Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz

Für dieses Thema zuständig: