Beschreibung
Per 1. Januar 2016 werden mit den Artikeln 73a und 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) zwei neue Ausnahmen zur systematischen Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt. Die neuen Bestimmungen werden in der Broschüre erläutert.
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Amt für Wirtschaft – Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz