Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz
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Beschreibung
Die Schlichtungsbehörde kann angerufen werden von Frauen und Männern, die sich im Arbeitsverhältnis aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen, z.B. hinsichtlich ihres Lohnes, der Aufgabenzuteilung, Weiterbildung, Beförderung, aber auch bezüglich Anstellung oder Kündigung. Personen, welche im Rahmen des Arbeitsverhältnisses eine sexuelle Belästigung erfahren, können die Schlichtungsbehörde ebenfalls anrufen. Diese ist schliesslich auch zuständig im Falle von Mobbing, wenn es aufgrund des Geschlechts erfolgt oder weil die/der Betroffene Gleichstellung verlangt hat.
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8050 Zürich
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Amt für Wirtschaft – Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz