Beschreibung
Der Ombudsmann erteilt Rat, er vermittelt zwischen Privaten und der Verwaltung. Dabei überprüft er, ob Behörden und Verwaltung richtig handeln, das heisst nach "Recht und Billigkeit". Der Ombudsmann kann alle Formen des Verhaltens einer Behörde oder einer Verwaltungsstelle überprüfen, also alle Handlungen oder auch Nichthandlungen.
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Amt für Wirtschaft – Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz