Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

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Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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Beschreibung

Die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben. Während die rechtliche Gleichstellung weitgehend erreicht ist, gibt es im Alltag noch viele Herausforderungen zu bewältigen. Es braucht das Engagement aller politischen Ebenen und der Gesellschaft, damit die tatsächliche Gleichstellung erreicht wird.

Kontakt

Amt für Wirtschaft – Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz

Für dieses Thema zuständig: