Kontrollstelle Arbeitsmarkt

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) kontrolliert die kantonale Kontrollstelle Arbeitsmarkt die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen. Ausserdem nimmt sie eine Kontrollfunktion im Bereich Schwarzarbeit wahr.

Kontrollen Arbeitsmarkt

Die Kontrollstelle Arbeitsmarkt nimmt ihre Aufgaben im Auftrag der Tripartiten Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben des  Kantons Zürich (TPK), des kantonalen Kontrollorgans für Schwarzarbeit (KKO) und des Amtes für Wirtschaft (AWI) wahr.

Die Kontrollen konzentrieren sich auf Risikobranchen, welche von der TPK  periodisch definiert werden. Die Kontrollstelle Arbeitsmarkt überprüft die Betriebe vor Ort, fordert bei Beanstandungen Unterlagen ein und leitet diese falls nötig zur vertieften Überprüfung weiter.

Hotline Kontrollstelle Arbeitsmarkt

Telefon: +41 43 259 64 64

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen, Kontrollstelle Arbeitsmarkt

Adresse

Vulkanstrasse 106
8090 Zürich
Route (Google)

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+41 43 259 64 64


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