Akteneinsicht

Das Öffentlichkeitsprinzip will das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestalten.

Grundsätze

Das Handeln staatlicher Behörden soll für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent sein. Das Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet kantonale Stellen, mit Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus an die Öffentlichkeit zu gelangen. Auch über ihren Aufbau, ihre Zuständigkeiten und ihre Ansprechpersonen müssen sie informieren.

Umgekehrt hat jede Person grundsätzlich das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei staatlichen Stellen vorhanden sind.

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich frei. Doch es gibt Ausnahmen. Weitere Informationen hierzu:

Informationsbestände

Jede Verwaltungseinheit veröffentlicht ein Verzeichnis seiner Informationsbestände (§ 14 Abs. 4 IDG). Das Verzeichnis enthält insbesondere eine Übersicht über die Aufgabenbereiche der jeweiligen Organisationseinheit (Registraturplan) sowie Angaben über alle systematisch erschliessbaren Datensammlungen (§ 6 IDV).

Verzeichnis der Informationsbestände der Staatskanzlei und des Amts für Mobilität (bis 2020 Amt für Verkehr):

Kontakt für Akteneinsicht

Jakob Lindenmeyer

Leiter Recht und Verfahren

jakob.lindenmeyer@vd.zh.ch
+41 43 259 31 60

Jakob Lindenmeyer

Kontakt

Amt für Mobilität

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Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Montag bis Donnerstag,
8.00 bis 12.00 Uhr /
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Freitag,
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Judith Setz - Medienkontakt

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Neumühlequai 10
8090 Zürich
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judith.setz@vd.zh.ch