Bewilligung für grenzüberschreitenden Tiertransport beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Wer gewerblich Nutz-, Heim- oder Versuchstiere zwischen dem Ausland und der Schweiz transportiert und seinen Sitz im Kanton Zürich hat, muss über Bewilligungen des Veterinäramts verfügen. Voraussetzungen sind korrekt ausgestattete Fahrzeuge und ausgebildetes Personal.

    Für jedes Fahrzeug benötigen Sie eine eigene Bewilligung. Reichen Sie also für jedes Fahrzeug ein separates Gesuch mit den jeweiligen Unterlagen ein.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Für jedes Gesuch benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    Vorteile:

    • Kopie des Fahrzeugausweises
    • Kopie des Ausbildungsnachweises
  3. Gesuch einreichen

    Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Für weiteres Tierbetreuungspersonal füllen Sie bitte das Zusatzformular «Personenblatt» vollständig aus und legen es dem Gesuch bei.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch