Bewilligung zur Besamungstätigkeit beantragen

Anleitung

  1. Wer muss ein Gesuch einreichen?

    Ein Gesuch muss einreichen, wer

    • Besamungstätigkeit im eigenen Tierbestand oder demjenigen des Arbeitsgebers oder 
    • Besamungstätigkeit als Besamungstechnikerin oder Besamungstechniker

    durchführen möchte.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Einem Gesuch müssen Sie zwingend den Ausbildungsnachweis beilegen.

    Gesuch für die Bewilligung der Besamungstätigkeit im eigenen Bestand oder in dem des Arbeitgebers:

    Vorteile:

    • Kopie der Ausbildungsbestätigung bzw. des Zeugnisses mit den Ausbildungsdaten 

    Gesuch für die Bewilligung zur Tätigkeit als Besamungstechniker/-in:

    Vorteile:

    • Kopie der Ausbildungsbestätigung bzw. des Zeugnisses mit den Ausbildungsdaten
    • Kopie des Fähigkeitsausweises des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
  3. Gesuch einreichen

    Füllen Sie das PDF vollständig aus und unterschreiben Sie es. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück - das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt in der Regel zwei Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


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