Die Vernetzung von Lebensräumen ist eine zentrale Aufgabe des Arten- und Lebensraumschutzes. Zerstückelte Lebensräume isolieren Wildtierpopulationen, verhindern natürliche Wanderbewegungen und damit genetischen Austausch. Wildtierkorridore sind Nadelöhre in den Bewegungsachsen von Wildtieren. Sie sind für den Erhalt gesunder Wildtierpopulationen sowie die Verhinderung von lokal erhöhten Wildbeständen von grosser Bedeutung.
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Ausgangslage
2009 wurden im Kanton Zürich die 50 Wildtierkorridore identifiziert und beschrieben. Bei der Ausscheidung wurde zwischen Korridoren von nationaler-, regionaler und lokaler Bedeutung unterschieden. Der Zustand der Korridore hat sich seit der erstmaligen Erhebung weiter verschlechtert. Mittlerweile sind knapp 70 Prozent der Korridore in ihrer Durchgängigkeit beeinträchtigt und rund 25 Prozent sind als unterbrochen klassiert. Der Zustand der einzelnen Korridore ist in den jeweiligen Objektblättern genauer beschrieben. Diese sind im kantonalen GIS-Browser abrufbar.
Der Schutz der Wildtierkorridore ist in der Jagdgesetzgebung sowie im kantonalen Richtplan verankert. Bei Bauprojekten und Nutzungskonzepten müssen die Korridore berücksichtigt werden.

Sanierungsprojekt
Die funktionale Sicherung der Wildtierkorridore ist ein
gesetzlich verankerter Auftrag. Die Fischerei- und Jagdverwaltung hat 2023 mit der Sanierungsplanung begonnen. Die Sanierung der 50 Wildtierkorridore orientiert sich an den Hauptausbreitungsachsen sowie der Klassierung und dem Zustand der Korridore. Die einzelnen Sanierungsprojekte erfolgen in drei Etappen über 24 Jahre (2024 bis 2044). Der jeweilige Projektstart wird bestmöglich mit weiteren raumwirksamen Projekten abgeglichen.
Die Sanierung der Wildtierkorridore erfolgt durch die Reduktion von Wanderhindernissen sowie mit Landschaftsaufwertungen durch ökologische Leitstrukturen und Trittsteinbiotope.
Förderprogramm
Seit 2024 wird die Anlage und Pflege von ökologischen
Massnahmen finanziell unterstützt. Interessierte Landwirtschaftsbetriebe oder Privatpersonen mit Grundstücken innerhalb von Wildtierkorridoren können nach Absprache mit der Fischerei- und Jagdverwaltung diverse Massnahmen anmelden. Die vertraglich gesicherten Massnahmen werden über 24 Jahre mit einem jährlichen Beitrag entschädigt.
Die Massnahmen orientieren sich an den bereits bestehenden Biodiversitätsfördermassnahmen der Direktzahlungsverordnung. Im Fokus stehen dabei die Schaffung von Leitstrukturen und Trittsteinbiotopen, vorzugsweise in Form von Hecken, Baumgruppen und anderen Gehölzen. Es können aber auch Massnahmen im Acker oder auf Dauergrünflächen realisiert werden.
Die Beiträge aus dem Förderprogramm sind mit jenen der
Direktzahlungsverordnung kumulierbar.
Weiterführende Informationen
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