Jagdpässe bestellen
Jagdpässe bestellen
Wer im Kanton Zürich jagen will, muss einen gültigen Jagdpass besitzen und Mitglied oder Gast einer zürcherischen Jagdgesellschaft sein.
Der Kanton Zürich anerkennt Jagdpässe aus gewissen anderen Kantonen.
Als Inhaberin oder Inhaber eines anerkannten Jagdfähigkeitszeugnisses (Jagdprüfung) können Sie Zürcher Jagdpässe beziehen.
In jedem Fall müssen Sie zusätzlich zum Jagdpass einen gültigen Treffsicherheitsnachweis und eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung besitzen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wer die Jagd im Kanton Zürich ausüben will, musss einen Zürcher Jagdpass lösen.
Davon ausgenommen sind ausserhalb des Kantons Zürich wohnhafte Jagdgäste mit Wohnsitz und gültigem Jagdpass aus den Kantonen Aargau und Solothurn sowie Jagdgäste mit Wohnsitz und gültiger Jagdpächter- oder Jagdaufseherkarte aus dem Kanton Thurgau.
- Personen, welche die Zürcher Jagdprüfung oder die Jagdprüfung eines der Gegenrechtskantone (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GL, LU, SG, SH, SO, SZ, TG, ZG) oder der deutschen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie der Freien und Hansestadt Hamburg absolviert haben, können Jahresjagdpässe für den Kanton Zürich erwerben, sofern sie in den genannten Kantonen oder Bundesländern ihren Wohnsitz haben.
- Jagdpässe werden für ein oder zwei Jahre (Jagdjahr 1. April bis 31. März), für 6 Tage (erlaubt die Ausübung der Jagd an 6 Tagen innerhalb des Jagdjahres) oder für 2 Tage (erlaubt die Jagd an zwei aufeinanderfolgenden Tagen) ausgestellt.
- Der Treffsicherheitsnachweis muss vorgängig erbracht werden (Datum des Nachweises am Jagdtag nicht älter als ein Kalenderjahr).
- Hier finden Sie das Standblatt für den Treffsicherheitsnachweis.
- Mitglieder einer zürcherischen Jagdgesellschaft und die Jagdaufsicht in den Revieren lösen einen Pächter- bzw. Jagdaufseherpass.
Um die Jagd im Kanton Zürich auszuüben, müssen Sie über eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2 Mio. Franken verfügen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten solche Versicherungslösungen an.
Sie können alternativ bei der Bestellung des Jagdpasses der Kollektivversicherung des Kantons beitreten. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt.
Kollektiversicherung des Kantons Zürich
Beziehen Sie Ihre Jagdpässe direkt im FJV-WebShop.
Jägerinnen und Jäger, welche noch kein Kundenkonto bei der FJV haben und Jagdpässe erwerben wollen, benutzen bitte das Bestellformular und reichen die erforderlichen Unterlagen (Jagdfähigkeitszeugnis, Treffsicherheitsnachweis) ein.
Bestellung Jagdpässe
Jagdpässe beziehen
Für Ihre Bestellung des Jagdpasses verwenden Sie bitte dieses Formular. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Fischerei- und Jagdverwaltung, Postfach, 8090 Zürich.
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur - Fischerei- & Jagdverwaltung
8315 Lindau
Schalteröffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
08.00 - 12.00
13.30 - 17.00
Freitag bis 16.00
Allgemeine Fragen
Jagdliche Hotline NUR für jagdliche Notfälle ausserhalb der Öffnungszeiten