Jagdpässe bestellen
Jagdpässe bestellen
Wer im Kanton Zürich jagen will, muss einen gültigen Jagdpass besitzen und Mitglied oder Gast einer zürcherischen Jagdgesellschaft sein.
Der Kanton Zürich anerkennt Jagdpässe aus gewissen anderen Kantonen.
Als Inhaberin oder Inhaber eines anerkannten Jagdfähigkeitszeugnisses können Sie Zürcher Jagdpässe beziehen.
In jedem Fall müssen Sie zusätzlich zum Jagdpass einen gültigen Treffsicherheitsnachweis und eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung besitzen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Jagdgäste mit gültigem Jagdpass aus den Kantonen Aargau und Solothurn müssen keinen zusätzlichen Zürcher Jagdpass erwerben.
- Jagdgäste mit gültiger Jagdpächter- oder Jagdaufseherkarte aus dem Kanton Thurgau müssen keinen zusätzlichen Zürcher Jagdpass erwerben.
- Personen, welche die Zürcher Jägerprüfung oder die Jägerprüfung eines der Gegenrechtskantone (AG, BE, BL, FR, GL, LU, SG, SH, SO, SZ, TG, ZG sowie Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen) absolviert haben, können Jahresjagdpässe für den Kanton Zürich erwerben.
- Jagdpässe werden für ein oder zwei Jahre (Jahresjagdpass), für 6 Tage (der 6-Tagesjagdpass erlaubt die Ausübung der Jagd an insgesamt sechs Tagen innerhalb des Jagdjahres) oder für 2 Tage ausgestellt (der 2-Tagesjagdpass erlaubt die Jagd an zwei aufeinanderfolgenden Tagen).
- Personen, die sich im Jahr um nicht mehr als drei 2-Tagesjagdpässe oder einen 6-Tagesjagdpass bewerben, sind von der Jägerprüfung befreit.
- Der Treffsicherheitsnachweis muss vorgängig erbracht werden (Datum des Nachweises am Jagdtag nicht älter als ein Kalenderjahr).
- Hier finden Sie das Standblatt für den Treffsicherheitsnachweis.
- Mitglieder einer zürcherischen Jagdgesellschaft und die Jagdaufsicht in den Revieren lösen einen Pächter- bzw. Jagdaufseherpass.
Um die Jagd im Kanton Zürich auszuüben, müssen Sie über eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2 Mio. Franken verfügen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten solche Versicherungslösungen an.
Sie können alternativ bei der Bestellung des Jagdpasses der Kollektivversicherung des Kantons beitreten. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt.
Kollektiversicherung des Kantons Zürich
2-Tages- und 6-Tagesjagdpässe können von den Pächtern der Zürcher
Jagdgesellschaften direkt im eFJ2 ausgestellt werden (bitte wenden Sie
sich an die Sie einladende Jagdgesellschaft) oder beziehen Sie Ihren
2-Tages- und 6-Tagesjagdpass direkt im FJV-WebShop.
Jägerinnen und Jäger, welche noch kein Kundenkonto bei der FJV haben und einen 1-Jahres- oder 2-Jahresjagdpass erwerben wollen, benutzen bitte das Bestellformular.
Bestellung Jagdpässe
Jagdpässe beziehen
Für Ihre Bestellung des Jagdpasses verwenden Sie bitte dieses Formular. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Fischerei- und Jagdverwaltung, Postfach, 8090 Zürich.
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Fischerei- & Jagdverwaltung
8315 Lindau
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