Zur Prüfung als Anwärterin oder Anwärter anmelden
Anleitung
-
Wer kann sich anmelden
Diese Prüfung ist der erste Schritt in der Jagdausbildung. Sie beinhaltet einen theoretischen Teil und die Schiessprüfung.
Die Schiessprüfung muss innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung bestanden werden (4 Versuche), ansonsten verfällt die Gültigkeit der Theorieprüfung.Das Bestehen der Prüfung zur Zulassung als Anwärterin und Anwärter (Theorie- und Schiessprüfung) berechtigt dazu, in den folgenden sechs Jahren Jahresjagdpässe des Kantons Zürich zu lösen.
-
Benötigte Unterlagen
Lehrmittel für die Theorieprüfung ist die jeweils aktuelle Auflage des Buchs «Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz der Schweiz JFK-CSF-CCP (Hrsg.), Jagen in der Schweiz». Das Buch ist im Buchhandel erhältlich. Zusätzlich ist das kantonale Jagdrecht Prüfungsstoff.
Die Anwärterprüfung (Theorieprüfung und Schiessprüfung) kostet 300 Franken. Nach der Anmeldung wird eine entsprechende Rechnung verschickt.
Anmeldeschluss ist der 01. Dezember.
Für die Prüfung zur Zulassung als Anwärterin oder Anwärter wird ein Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohnsitzgemeinde sowie ein Strafregisterauszug benötigt.Den Auszug aus dem Strafregister können Sie online bestellen.
-
verbindliche Anmeldung zur Prüfung zur Zulassung als Anwärterin oder Anwärter
-
Wie es nun weiter geht
Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie weitere Angaben.
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fischerei- & Jagdverwaltung
8315 Lindau
Schalteröffnungszeiten:
08.00 - 12.00
13.30 - 16.00
Telefonische Erreichbarkeit:
08.00 - 12.00
13.30 - 17.00
Freitag bis 16.00