Gefundenes Tier melden
Anleitung
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Tier gefunden – was tun?
Haben Sie ein verloren gegangenes Tier gefunden? Dann müssen Sie dies der Findeltiermeldestelle Ihres Wohnkantons melden. Es besteht eine Meldepflicht.
Am einfachsten geht eine Meldung online.
Gesetzliche Grundlage: Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 720a verpflichtet Menschen, die ein Tier finden, dies zu melden.
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Gefundenes Tier melden
Gefundene Katzen, Wellensittiche, Schildkröten und andere Tiere können Sie online melden. Das können Sie bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ).
Die Online-Meldung bei der STMZ ist kostenlos. Bei der telefonischen Meldung fallen Telefongebühren an.
Fundmeldungen werden auch per Mail oder telefonisch entgegengenommen:
Vorteile:
- Mail an findeltiere@veta.zh.ch
- Tel. 0848 848 244, Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr
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Wie geht es nach der Meldung weiter?
Wohin mit dem gefundenen Tier? Gefundene Tiere bleiben oft bei der Finderin oder dem Finder, wenn das Tier dort gut versorgt und gepflegt werden kann. Wenn die Finderin oder der Finder das Tier nicht behalten kann, muss er oder sie es in ein Tierheim oder eine ähnliche Einrichtung bringen.
Exotische Tiere oder Tiere, für die man eine Bewilligung oder eine Ausbildung braucht, müssen bei einer Fachperson untergebracht werden.
Das zuständige kantonale Veterinäramt kann helfen, eine passende Betreuung zu finden.
Wenn Eigentümerin oder Eigentümer nicht auffindbar sind
Wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer des Tiers innerhalb von zwei Monaten nicht gefunden wird, kann die Finderin oder der Finder das Tier behalten.
Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Vorteile:
- Die Finderin oder der Finder muss das Tier während dieser Zeit bei sich aufgenommen und betreut haben.
- Die Finderin oder der Finder will das Tier adoptieren.
Die kantonale Findeltiermeldestelle gibt das Tier nach Ablauf der Wartefrist frei, damit es adoptiert werden kann.
Kontakt
Meldestelle für Findeltiere
Telefon
Telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag,
10 bis 12 Uhr.