Werbebewilligung für Tiere beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Werbung mit Tieren ist bewilligungspflichtig. Als Werbung gilt u. a., wenn lebende Tiere für Film- oder Foto-Aufnahmen verwendet oder an Ausstellungen, Veran­staltungen, im Theater oder als Schaufensterdekoration ausgestellt werden. Streichelgehege mit Kaninchen, Kleinnagern oder Küken sind grundsätzlich nicht gestattet.

  2. Werbebewilligung beantragen

    Füllen Sie das «Gesuchsformular für die Werbung mit Tieren» vollständig aus und reichen Sie es unterschrieben beim zuständigen kantonalen Veterinäramt ein. Zuständig ist das Veterinäramt des Kantons, in dem die Werbung produziert wird.

    Bitte legen Sie im Gesuch detailliert dar, wie der Einsatz aussehen soll. Achten Sie bitter darauf, dass Ihr Gesuch insbesondere über folgendes Auskunft gibt:

    • Wie der vorgesehene Einsatz abläuft (Storyboard / Szenenbeschrieb / Setaufbau, etc.)
    • Dauer des Einsatzes der Tiere
    • Welcher Zweck die Werbeaktivität verfolgt
    • Angaben zur Produktionsfirma
    • Angaben zur Identifikation der Tiere (Chip-Nummern, Ohrmarken, etc.), und wenn Tiere aus dem Ausland stammen, eine Kopie des Heimtierpasses
    • Angaben zur Haltung vor Ort

    Bevor Sie das Gesuch einreichen, überprüfen Sie anhand des Merkblatts «Rückweisung von ungenügenden Gesuchen» (unter «Merkblätter & Downloads»), ob wirklich nichts mehr fehlt. Unvollständige Gesuche werden zur Überarbeitung direkt an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurückgewiesen.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  3. Bearbeitung des Gesuchs

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines vollständigen Gesuchs je nach Umfang und Komplexität des beantragten Werbeeinsatzes bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen kann. 

    Eine rechtzeitige Bearbeitung von Gesuchen, die wesentlich kurzfristiger eingereicht werden, kann nicht garantiert werden. Wenn das Gesuch mit vollständigen Unterlagen dem Veterinäramt nicht spätestens 3 Arbeitstage vor dem Ereignis oder der Veranstaltung vorliegt, wird ein Expresszuschlag von CHF 250.- verrechnet. Das Bewilligungsverfahren ist kostenpflichtig. Die Bemessung der Kosten richtet sich nach der Weisung betreffend Gebühren des Veterinäramts.

    Falls bei der Gesucheinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen notwendig sind, kann sich die Frist bis zum Entscheid verlängern. Das gilt auch, wenn Voraussetzungen zuerst noch von der gesuchstellenden Person zu erarbeiten sind.

  4. Wie geht es weiter?

    Kann dem Gesuch stattgegeben werden, erhalten Sie die Bewilligung für die Werbung mit Tieren per Post zugestellt. Diese Bewilligung ist nur für den von Ihnen im Gesuch beschriebenen eingereichten Einsatz und im festgelegten Zeitraum gültig.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch