Vertretungs-Bewilligung für Tierärzte beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Besitzt die vertretende Person keine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zürich, muss die Vertretung durch das Veterinäramt bewilligt werden. Die Arbeitsaufnahme ist vor der Bewilligungserteilung nicht erlaubt.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Neben dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen Ihrer Vertretung beim Veterinäramt einreichen:

    Vorteile:

    • Kopie Veterinärdiplom
    • Auszug Strafregister (nicht älter als drei Monate)
    • Certificate of Good Standing (ausserkant. BAB)
    • Bei ausländischen Diplomen: Anerkennung Diplom Medizinalberufekommission (BAG)
  3. Gesuch einreichen

    Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Bei Vertreterbewilligungen beträgt die Frist zwei Wochen, wenn die Unterlagen der vertretenden Person schon beim Veterinäramt vorhanden sind. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch