Vertretungs-Bewilligung für Tierärzte beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Tierärztinnen und -ärzte, die sich in ihrer Praxis vertreten lassen, benötigen eine Bewilligung.
Ist die Vertretung im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zürich, braucht es keine Vertreterbewilligung. Beide (die vertretende Person und die Person, die sich vertreten lässt) müssen dies jedoch dem Veterinäramt melden. Eine formlose Mitteilung genügt, z. B. per E-Mail unter Angabe beider Namen, Bezeichnung der Praxis, Praxisort und Zeitraum.
Beachten Sie ansonsten die folgenden Schritte.
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Unterlagen zusammenstellen
Neben dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen Ihrer Vertretung beim Veterinäramt einreichen:
Vorteile:
- Kopie Veterinärdiplom
- Auszug Strafregister (Original - nicht älter als drei Monate)
- Certificate of Good Standing (ausserkant. BAB)
- Bei ausländischen Diplomen: Anerkennung Diplom Medizinalberufekommission (BAG)
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Gesuch einreichen
Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.
Veterinäramt
Waltersbachstrasse 5Route (Google)
8090 Zürich
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Bei Vertreterbewilligungen beträgt die Frist zwei Wochen, wenn die Unterlagen der vertretenden Person schon beim Veterinäramt vorhanden sind. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
8090 Zürich
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr