Tierärztlichen Praxisbetrieb ändern

Anleitung

  1. Wann muss ein Änderungsgesuch eingereicht werden?

    Nur bestimmte Änderungen im tierärztlichen Praxisbetrieb fordern das Einreichen dieses Gesuchs. Bitte entnehmen Sie die nötigen Informationen aus nachfolgendem Merkblatt:

  2. Gesuch einreichen

    Füllen Sie das PDF «Tierärztlicher Praxisbetrieb: Gesuch zur Änderung einer Betriebsbewilligung» aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Senden Sie die Unterlagen (ggf. Qualitäts-Sicherungs-Handbuch und ausgefülltes Gesuchsformular) an die untenstehende Adresse.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  3. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)