Detailhandelsbewilligung für tierärztliche Privatapotheke beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Wer eine tierärztliche Privatapotheke betreiben und im Rahmen der tierärztlichen Tätigkeit Arzneimittel abgeben möchte, benötigt dafür eine Detailhandels­bewil­li­gung des Veterinäramts.

    Die Detailhandelsbewilligung ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Danach muss sie erneuert werden.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Für das Gesuch benötigen Sie einen Auszug aus dem Strafregister im Original. Darauf verzichtet werden kann nur, wenn eine vorangehende Bewilligung abläuft und nahtlos erneuert werden soll. 

    Zudem muss schriftlich festgelegt sein, wie mit den Arzneimitteln korrekt umgegangen wird. Die sogenannte Qualitätssicherung muss die in der «Wegleitung für den Beschrieb eines tierärztlichen Praxisbetriebs» aufgeführten Elemente enthalten, jedoch dem kleineren Umfang angepasst.

  3. Gesuch einreichen

    Möchten Sie ein Erstgesuch oder ein Erneuerungsgesuch einreichen? Füllen Sie das entsprechende PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

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