Bewilligung für tierärztliche Praxisbetriebe beantragen
Anleitung
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Wer muss ein Gesuch einreichen?
Für tierärztliche Praxisbetriebe, die als juristische Person geführt werden, ist neben der Berufsausübungsbewilligung eine Betriebsbewilligung einzuholen.
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Unterlagen zusammenstellen
Neben dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beim Veterinäramt einreichen:
- Stellenplan (Organigramm), unterteilt nach (Beschrieb: Kapitel 1)
- Leiterin / Leiter und Stellvertretung
- fachlich eigenverantwortlich tätige Tierärztinnen / Tierärzte (benötigen Berufsausübungsbewilligung; je mit Anstellungsumfang und Pflichtenheft mit Zuständigkeiten, auch Zuständigkeiten betreffend unselbständig Tätiger)
- unselbständig tätige Tierärztinnen / Tierärzte, d. h. tierärztliche Assistentinnen / Assistenten (je mit Anstellungsumfang)
- weiteres Personal (je mit Anstellungsumfang und Funktion) - Beschreibung des Umfangs der Leistungserbringung, einschliesslich Detailhandel Arzneimittel (Beschrieb: Kapitel 2)
- Beschreibung der Anzahl und Funktion der Praxisräume und -infrastruktur (Behandlung, OP, Arzneimittellager, Labor, RX etc.), einschliesslich Anzahl u. Infrastruktur der Praxisfahrzeuge (Beschrieb: Kapitel 3)
Fakultativ können die Planunterlagen beigelegt werden. - Qualitätssicherungssystem Arzneimittel (Beschrieb: Kapitel 4)
Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Punkte entnehmen Sie der «Wegleitung für den Beschrieb eines tierärztlichen Praxisbetriebs»:
- Stellenplan (Organigramm), unterteilt nach (Beschrieb: Kapitel 1)
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Gesuch einreichen
Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.
Veterinäramt
Waltersbachstrasse 5Route (Google)
8090 Zürich
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
8090 Zürich
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr