Bewilligung für tierärztliche Praxisbetriebe beantragen

Anleitung

  1. Wer muss ein Gesuch einreichen?

    Für tierärztliche Praxisbetriebe, die als juristische Person geführt werden, ist neben der Berufsausübungsbewilligung eine Betriebsbewilligung einzuholen.

    Die Bewilligung für tierärztliche Praxisbetriebe ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss sie erneuert werden.

  2. Qualitäts-Sicherungs-Handbuch erstellen

    Neben dem Antrag müssen Sie Ihr Qualitäts-Sicherungs-Handbuch beim Veterinäramt einreichen. Orientieren Sie sich dabei am Muster Qualitäts-Sicherungs-Handbuch.

    Auch die GST bietet ihren Mitgliedern Vorlagen an.

  3. Gesuch einreichen

    Möchten Sie ein Erstgesuch oder ein Erneuerungsgesuch einreichen? Füllen Sie das entsprechende PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Senden Sie die Unterlagen (Qualitäts-Sicherungs-Handbuch und ausgefülltes Gesuchsformular) an die untenstehende Adresse.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch