Berufsausübungsbewilligung für Tierärzte erneuern
Anleitung
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Wer muss ein Gesuch einreichen?
Die Berufsausübungsbewilligung ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Danach muss sie erneuert werden. Wer bereits eine Berufsausübungsbewilligung besitzt, kann Sie erneuern lassen. Folgen Sie hierfür der untenstehenden Anleitung.
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Unterlagen zusammenstellen
Für ein Erneuerungsgesuch müssen Sie folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag einreichen:
Vorteile:
- Eine Kopie des Belegs der Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss ersichtlich sein. Dieser Beleg ist nicht nötig für Medizinalpersonen, die ausschliesslich in einem Praxisbetrieb (AG, GmbH) tätig sind.
- Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
- Eine Kopie der Liste mit Fortbildungsnachweisen der letzten drei Jahre.
- Personen über 70 müssen zudem das vollständig ausgefüllte Ärztliche Zeugnis für die Berufsausübungsbewilligung ab 70 einreichen.
Personen mit einer ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligung benötigen zudem ein Certificate of Good Standing. Bitte füllen Sie anschliessend das untenstehende Formular «Tierärztliche Berufsausübungsbewilligung mit Certificate of Good Standing» aus.
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Gesuch einreichen
Füllen Sie die farblich hinterlegten Rubriken im für Ihren Fall relevanten PDF aus und unterschreiben Sie es an der gekennzeichneten Stelle. Die restlichen Rubriken sind nur bei veränderter Situation auszufüllen.
Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.
- Download Tierärztliche Berufsausübungsbewilligung (Erneuerung) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 175 KB
- Download Selbständige Tätigkeit als Medizinalperson: Erneuerungs-Gesuch betreffend eine tierärztliche Berufsausübungsbewilligung mit CoGs PDF | 2 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Weiterbildungsnachweis für Tierärztinnen und Tierärzte DOCX | Deutsch | 66 KB
Veterinäramt
Waltersbachstrasse 5Route (Google)
8090 Zürich
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, Originale zur Prüfung per Post benötigt werden, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
8090 Zürich
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr