Berufsausübungsbewilligung für Tierärzte beantragen
Anleitung
-
Bevor Sie starten
Tierärztinnen und Tierärzte benötigen zur selbständigen Berufsausübung eine Berufsausübungsbewilligung. Dasselbe gilt, wenn sie ihren Praxisstandort in einem anderen Kanton haben und im Kanton Zürich tierärztliche Leistungen erbringen.
Eine Berufsausübungsbewilligung kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Sie im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sind. Damit ausländische Diplome im MedReg eingetragen werden können, ist eine Anerkennung notwendig. Diese ist beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu beantragen.
-
Unterlagen zusammenstellen
Für ein erstmaliges Gesuch müssen Sie folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag einreichen:
Vorteile:
- Kopie des eidgenössischen Veterinärdiploms; ausländische Veterinärinnen und Veterinäre benötigen zudem eine Kopie des ausländischen Veterinärdiploms.
- Das Handlungsfähigkeitszeugnis im Original (von Ihrer Wohngemeide)
- Auszug aus dem Zentralstrafregister im Original, nicht älter als drei Monate (Kann beim Bundesamt für Polizeiwesen, 3003 Bern, angefordert werden; Bestellformulare gibt es am Postschalter oder online auf www.strafregister.admin.ch.)
Personen mit einer ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligung benötigen zudem ein Certificate of Good Standing (CoGS) dieses Kantons. Bei mehreren Berufsausübungsbewilligungen ist ein CoGS des Kantons beizubringen, in welchem die tierärztliche Apotheke bewilligt ist (Praxisstandort). Bitte füllen Sie anschliessend das untenstehende Formular «Tierärztliche Berufsausübungsbewilligung mit Certificate of Good Standing» aus.
-
Gesuch einreichen
Füllen Sie das für Ihren Fall relevante PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.
- Download Tierärztliche Berufsausübungsbewilligung PDF | 4 Seiten | Deutsch | 460 KB
- Download Selbständige Tätigkeit als Medizinalperson: Erstmaliges Gesuch betreffend eine tierärztliche Berufsausübungsbewilligung mit CoGs PDF | 2 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Unterschriftenblatt: Tätigkeit als tierärztliche Medizinalperson PDF | 1 Seiten | Deutsch | 712 KB
Veterinäramt
Veterinäramt
-
So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
-
So wird verrechnet
- 1000 Franken für erstmalige Bewilligungen der selbstständigen Tätigkeit und 250 Franken für deren Erneuerungen,
- 80 Franken für Bewilligungen für Vertretungen und für deren Verlängerungen,
- 400 Franken für unbefristete Assistenzbewilligungen,
- 200 Franken für befristete Assistenzbewilligungen sowie für Praktikumsbewilligungen und 80 Franken für deren Verlängerungen,
- 1000 bis 10 000 Franken für erstmalige Betriebsbewilligungen und 250 bis 2500 Franken für deren Erneuerungen,
- 100 bis 300 Franken für Bescheinigungen.
Die anfallenden Gebühren sind unter §29 der kantonalen Verordnung über die universitären Medizinalberufe festgehalten:
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr