Assistenz-Bewilligung für Tierärzte beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Tierärztinnen und Tierärzte, die eine Assistentin bzw. einen Assistenten beschäftigen möchten, brauchen eine Bewilligung. Die Arbeitsaufnahme ist vor der Bewilligungserteilung nicht erlaubt.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Neben dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen der Assistentin bzw. des Assistenten beim Veterinäramt einreichen: 

    Vorteile:

    • Kopie Veterinärdiplom
    • Auszug Strafregister (nicht älter als drei Monate)
    • Doktordiplom (Kopie, wenn das Diplom in der Schweiz erworben worden ist; Original oder beglaubigte Kopie bei ausländischen Doktordiplomen)
    • Bei ausländischen Diplomen: Anerkennung Diplom Medizinalberufekommission (BAG)
  3. Gesuch einreichen

    Möchten Sie ein Erstgesuch oder ein Erneuerungsgesuch einreichen? Füllen Sie das entsprechende PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekenn­zeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch