Artenförderung Flora 2021

Grosse Verantwortung für rund 90 Blütenpflanzen

Projektbeschreibung

Zahlreiche Pflanzen sind gesamtschweizerisch und im Kanton Zürich stark gefährdet. Rund 90 Blütenpflanzen, für die der Kanton Zürich eine besondere Verantwortung trägt, werden durch die kantonale Fachstelle Naturschutz  erhalten und gefördert. Ziel ist das langfristige Überleben dieser Arten im Kanton. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Kanton einerseits auf Biotopschutz: Er pflegt die bestehenden Schutzgebiete und schafft neue Renaturierungsflächen. Anderseits braucht es für viele Arten zusätzliche, konkrete Artenschutzmassnahmen.

Bei den Artenschutzmassnahmen geht es neben dem Schutz bestehender Vorkommen auch um die Wiederansiedlung von bestimmten Pflanzenarten auf geeigneten Flächen. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von geeigneten Pflanzen und Samen. Die Fachstelle Naturschutz arbeitet dafür mit engagierten Privatpersonen, dem Botanischen Garten Zürich und spezialisierten Gärtnereien zusammen. Zusätzlich unterhält sie in Wangen bei Brüttisellen eine Gartenanlage, in der Freiwillige unter professioneller Anleitung verschiedene Pflanzenarten vermehren und ihre Samen gewonnen werden. Insgesamt wurden 2021 6800 junge Pflanzen für Wiederansiedlungen produziert und 5.8 kg Samen gewonnen, darunter von der Borstigen Glockenblume, vom Knolligen Geissbart und vom Kantigen Lauch.

Um die Wirksamkeit der Fördermassnahmen überprüfen zu können, sind Erfolgskontrollen unerlässlich. Diese werden durch Fachpersonen sowie – nach sorgfältiger Einführung – von freiwilligen Helferinnen und Helfern selbständig durchgeführt. Jährlich werden so rund 100 Populationen überprüft.

Unter Artenschutz finden Sie alle Informationen zu den Aktionsplanarten im Kanton Zürich.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Naturschutz

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 30 32

E-Mail

naturschutz@bd.zh.ch

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