Artenförderung Fauna 2022

Lebensraumförderung, Beratung bei Bauprojekten und Betreuung von lokalen Fledermausschützenden

Projektbeschreibung

Sämtliche Fledermausarten sind bundesrechtlich geschützt. Die Fachstelle Naturschutz ist die dafür zuständige Stelle im Kanton Zürich. Die Umsetzung von Schutz- und Förderungsmassnahmen geschieht durch externe Fledermausschutzbeauftragte im Auftrag der FNS. Diese Beauftragten leisten alljährlich umfangreiche Arbeiten für die Quartiersicherung (z.B. bei Renovationen und Bauprojekten), zur Förderung von prioritären Arten (z.B. Aufwertung von Jagdlebensräumen), in der Betreuung des Netzes von ca. 50 freiwilligen lokalen Fledermausschützenden, Beratungstätigkeiten bei (Bau-)Projekten Dritter und bei allgemeinen Anfragen zum Fledermausschutz. Dazu gehören auch Aufgaben des Monitorings, z.B. zur Langohrfledermaus, und die Nachführung der kantonalen Arten-Daten in der nationalen Datenbank zum Fledermausschutz. Die kantonalen Fledermausschutzbeauftragten stellen mit ihrer Arbeit sicher, dass die zahlreichen Anfragen von Hausbesitzerinnen und - besitzern im Zusammenhang mit Fledermausvorkommen kompetent und zeitnah bearbeitet werden können. Weiter beurteilen sie Massnahmen, die der Sicherung von Jagdgebieten der Fledermäuse dienen oder schlagen selbst solche Massnahmen vor.

2022 wurden durch die kantonalen Fledermausschutzbeauftragten beispielsweise über 100 Renovationsprojekte begleitet und rund 350 Fledermausquartiere mit Vorkommen protokolliert. Mit spezialisierten Kotproben und anderen Methoden wurde u.a. eine neue Kolonie der Mückenfledermaus und zwei neue Kolonien des vom Aussterben bedrohten Grauen Langohrs entdeckt.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Naturschutz

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 30 32

E-Mail

naturschutz@bd.zh.ch

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