Ausnahmebewilligung beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Ist die Fachstelle Naturschutz zuständig?

    Vergewissern Sie sich auf der Seite Bewilligungen im Naturschutz, dass keine andere Stelle für Ihr Vorhaben zuständig ist. Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben, wird die Ausnahmebewilligung im Rahmen der Baubewilligung erteilt. 

    Reicht die Zeit?

    Ausnahmebewilligungen sind anfechtbar. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage. Damit die Ausnahmebewilligung rechtzeitig rechtskräftig vorliegt, muss das vollständige Gesuch mindestens 50 Tage im Voraus eingereicht sein.

  2. Projektbeschrieb vorbereiten

    Reichen Sie einen detaillierten Projektbeschrieb mit folgenden Angaben ein:

    • Titel des Vorhabens
    • Beschrieb und Begründung des Vorhabens inkl. Methodik (wie werden Arbeiten ausgeführt, Hilfsmittel wie Messgeräte, Installationen sowie Fangmethoden usw.)
    • Start und Ende des Vorhabens, Anzahl und Häufigkeiten von Begehungen etc.
    • Angabe aller beteiligten Personen, die eine Ausnahmebewilligung benötigen
    • Begründung, weshalb das Vorhaben in einem Naturschutzgebiet bzw. im geplanten Schutzgebiet ausgeführt werden soll
    • Exakte Ortsangaben (betroffene Gemeinde(n), geplante Routen, Transekte, genaue Aufnahmepunkte sowie eine Karten mit den entsprechenden Verortungen bzw. ein Link auf den GIS-Browser
  3. Ausnahmebewilligung beantragen

    Institut/Firma
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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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      Angaben zum Antragsteller
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      +41 __ ___ __ __ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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      Ausnahmebewilligung geltend für
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      Angaben zum Vorhaben/Projekt
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      Begründen sie, weshalb es für Ihr Vorhaben diese Ausnahmebewilligung braucht. Beschreiben sie, wie die Arbeiten ausgeführt werden, ob Sie Hilfsmittel (Messgeräte, Installationen) verwenden oder welche Methode sie anwenden.

      Bewilligungsart

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      (Mehrfachauswahl möglich)

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      Bitte geben Sie eine gültige Zahl an.

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      Ortsangaben und betroffene Schutzgebiete (SVO)

      Der folgende Link kann bei der Ortsangabe behilflich sein: Kantonale Schutzverordnungen

      Kein Betreten von Naturschutzgebiet nötig

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      Koordinaten

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      Sind mehrere Schutzobjekte vom Vorhaben betroffen, so können auch GIS-Daten (Shapefile) eingereicht werden.

      Hatten Sie bereits Kontakt mit jemandem aus der Fachstelle Naturschutz?

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      Dateien anhängen

      Sind mehrere Schutzobjekte vom Vorhaben betroffen, so können auch GIS-Daten (Shapefile) eingereicht werden.

      Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

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      Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

      Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

      TT.MM.JJJJ

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      Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

      Frühestens 50 Tage nach Einreichung dieses Gesuchs.

      TT.MM.JJJJ

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      Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

      Vielen Dank.

      Ihre Angaben werden geprüft. Bei Unklarheiten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sind alle erforderlichen Angaben vorhanden, kann die Ausnahmebewilligung ausgestellt werden. Sie wird Ihnen in ca. 20 Tagen zugestellt.

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      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    • Wie es nun weitergeht

      Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, prüfen wir Ihre Angaben. Bei Unklarheiten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir Ihnen die Ausnahmebewilligung in ca. 20 Tagen zustellen. Nach Zustellung dauert es weitere 30 Tage (Rekursfrist) bis die Ausnahmebewilligung rechtlich gültig ist.

    Kontakt

    Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Naturschutz

    Adresse

    Walcheplatz 1
    8090 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

    Telefon

    +41 43 259 30 32

    E-Mail

    naturschutz@bd.zh.ch

    Ansprechpersonen