Feuerwerk

Grossfeuerwerke am 1. August, am Jahreswechsel oder bei Seenachtsfesten erfreuen sich grosser Beliebtheit. Leider kann das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Feinstaubbelastungen kurzzeitig in die Höhe treiben.

Bestandteile und Emissionen

Feuerwerkskörper bestehen einerseits aus Hüllen, Strukturmaterialien und Verpackungen, andererseits aus dem pyrotechnischen Pulver, welches beim schnellen Abbrennen zu grossen Mengen an Gas und Feinstaub wird. Damit das Feuerwerk zu einem Licht- und Farbspektakel wird, sind dem Schwarzpulver (Holzkohle, Schwefel und Kaliumnitrat) so genannte «Effektsätze» mit Metallverbindungen beigemischt.

Der Pulverdampf besteht aus rund einem Drittel aus Gas, unter anderem aus dem Luftschadstoff Schwefeldioxid. Der grosse Teil der Reaktionsprodukte liegt jedoch in fester Form als Partikel vor.

Aus dem verbrannten Schwarzpulver und den Effektsätzen bilden sich Metalloxide sowie anorganische Verbindungen wie z.B. Chloride und Nitrate. Aufgrund der geringen Grösse und der chemischen Zusammensetzung der kleinen Partikel können sie die Gesundheit und die Umwelt (Boden und Gewässer) gefährden.

Immissionsmessungen

Bei einem grossen Feuerwerk können Spitzenbelastungen durch Feinstaub und Schwefeldioxid auftreten. Es ist möglich, dass die kurzzeitige Feinstaubbelastung durch Feuerwerk lokal zu einer Überschreitung des Tagesmittel-Grenzwert für Feinstaub PM10 der Luftreinhalteverordnung führt. Feuerwerke verursachen etwa zwei Prozent der gesamten jährlichen Feinstaubemissionen im Kanton Zürich.

Feinstaub-Belastung durch Feuerwerk an Silvester 2023/24
Feinstaub-Belastung durch Feuerwerk an Silvester 2023/24. Quelle: OSTLUFT Bild «Feinstaub-Belastung durch Feuerwerk an Silvester 2023/24» herunterladen

Gesundheitliche Auswirkungen

Gesundheitliche Auswirkungen durch die Rauchbildung von Feuerwerk sind örtlich und zeitlich begrenzt möglich, nachhaltige Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten. Der Normalzustand ist schon nach wenigen Stunden wieder erreicht. Massgebend für die gesundheitlichen Risiken durch ungenügende Luftqualität sind nach wie vor die alltäglichen Emissionen aus Auspuffen und Kaminen.

Verhaltensempfehlungen

Da Feinstaub zu Atemwegsbeschwerden, Husten und Herzkreislaufstörungen führen kann, raten wir gesundheitlich angeschlagenen Personen, Feuerwerke grundsätzlich zu meiden oder bei Feuerwerk-Ereignissen, die Türen und Fenster rechtzeitig zu schliessen und Lüftungsanlagen auszuschalten. Gelüftet werden sollte erst wieder, wenn sich die «Rauchnebel» verzogen haben.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Monitoring

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 43 73

Kontaktperson Jörg Sintermann

E-Mail

joerg.sintermann@bd.zh.ch

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